RE:Demosthenes 6

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Redner
Band V,1 (1903) S. 169188
Demosthenes in Wikisource
Demosthenes in der Wikipedia
GND: 118524658
Demosthenes in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register V,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|V,1|169|188|Demosthenes 6|[[REAutor]]|RE:Demosthenes 6}}        

6) Der Redner. Quellen: Nächst den Reden des D. selbst und denen der gleichzeitigen Redner Plutarchs Biographie des D. und der Abschnitt über D. in den vit. dec. orat., dann die Vitae des Libanios, des Zosimos und eines Ungenannten (Westermann Βιογράφοι p. 281f.), des Photios Bibl. Cod. CCLXV p. 490ff. und die Notizen bei Suidas. Eine Kritik dieser Quellen sowohl als der verlorenen s. bei Ranke Dem. 52ff. und Westermann Quaest. Demosth. Part. IV. Aus der neueren Zeit giebt es eine ausgezeichnete Darstellung der Wirksamkeit des D., A. Schaefer D. und seine Zeit 3 Bde. 1856–58 (2. A. von Hoffmann 1885–87, doch ohne die Einzeluntersuchungen des 3. Bds.). Daneben Blass Att. Beredsamkeit III 1² 1893 und von Früheren C. F. Ranke Art. Demosthenes in Ersch und Grubers Encyclop, Sect. I Bd. XXIV S. 52–118.

D., Sohn des Demosthenes, war gebürtig aus dem Demos Paiania (Kirchner Progr. Fr.-Wilh.-Gymn. Berlin 1890, 17). Über sein Geburtsjahr sind die Angaben der Alten ebenso schwankend wie die Annahmen der Gelehrten neuerer Zeit. Am unverdächtigsten schien das ausdrückliche Zeugnis des Dionys. Halikarn. ep. ad Amm. I 4, welcher D. im letzten Jahre vor der hundertsten Olympiade geboren werden lässt, also Ol. 99, 4 = 381/80, zumal es mit D.s eigner Angabe XXI 154 übereinstimmt, er sei 32 Jahre alt (Boehnecke Forschungen 1f.). Doch muss hier die Zahl verdorben sein, da andere Zeugnisse entschieden widersprechen. Nach Demosth. XXX 15 wurde D. unter dem Archon Polyzelos oder Kephisodoros Ol. 103, 2 oder 3 = 366 mündig, war also damals 18 Jahre alt (Arist. resp. Ath. 42). Er zählte 7 Jahre, als sein Vater starb (XXVII 4), und war zehn Jahre unter Vormundschaft (XXVII 6). Damit lässt sich vereinen das bei [Plut.] vit. X or 845 d überlieferte Geburtsjahr des Dexitheos (Ol. 98, 4 = 385/84), sowie die Angaben, dass er bei seinem Tode (322) 62 (Suidas) oder, mit Einrechnung des laufenden, 63 (Zosim. 151) Jahre alt war. So Westermann Gesch. d. gr. Bereds. § 56 und praef. ad Plut. vit. X or. 18f. Thirlwall Philol. Mus. V 1833, 389f. oder bestimmter 384 Boeckh Abh. Akad. Berl. 1818, 77f. Schaefer Demosth. III Beil. 2 und Jahrb. f. Phil. LXXXI 864. Hoeck Herm. XXX 354. Andere halten sich streng an die Angaben von Dem. XXVII und lassen trotz Aristoteles die Mündigkeit im 18. Jahre eintreten. Sie gelangen so auf Archon Diitrephes (Ol. 99, 1 = 384/83) Ranke 62. Seebeck Z. f. A.-W. 1838, 321f. Weil Harangues de D. XXXIV. Blass Att. Ber. III 1². 10. Hoffmann bei Schaefer I² 269.

[170] Der ältere D. hinterliess, als er starb, eine Witwe, die Tochter des Gylon (Dem. XXVIII 3. Aisch. III 171; vgl. die Geschlechtstafel bei Kirchner a. O. 19), mit zwei Kindern, einem Sohne, D., von 7 und einer Tochter von 5 Jahren. Diese sowie sein beträchtliches Vermögen, das teils in Fabrikgeschäften vorteilhaft angelegt war, teils in barem Gelde bestand (XXVII 9f.), übergab er noch in den letzten Augenblicken seines Lebens (XXVIII 15. 16) drei Vormündern, dem Aphobos, seiner Schwester Sohne, dem Demophon, seines Bruders Sohne, und einem alten Freunde Therippides, und zwar unter der Bedingung, dass der erste die Witwe mit 80 Minen Mitgift, der zweite die Tochter, wenn sie mannbar sein würde, ehelichen und einstweilen zwei Talente empfangen, der dritte aber bis zur Mündigkeit des Sohnes den Niessbrauch von 70 Minen haben sollte (XXVII 4). Allein nicht nur dass die beiden ersten die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllten, sie verschleuderten und unterschlugen sogar, aller Einreden der Familie ungeachtet (XXVII 15. XXX 6), das ganze schöne Vermögen von 14 Talenten, das bei gewissenhafter Bewirtschaftung in den Jahren der Vormundschaft sich mindestens hätte verdoppeln müssen (XXVII 58), dermassen, dass sie nach Ablauf dieser Zeit nur 70 Minen, also den zwölften Teil als Rest berechneten (XXVII 6). Diese schamlose Betrügerei ist sicher nicht ohne Einfluss auf die Gesinnung des D. wie auf seinen nachherigen Lebensberuf gewesen; die gemachte Erfahrung brachte ihm schneller, als es bei ungetrübtem Jugendleben der Fall gewesen sein würde, das strenge Rechtsgefühl zum Bewusstsein, das späterhin die Richtschnur aller seiner Bestrebungen war, sie weihte ihn schon frühzeitig in die Schattenseiten des Lebens ein und führte ihn, da er Hülfe und Rettung des Eigentums nur von sich selbst erwarten konnte, zu dem einzigen Hülfsmittel hin, das ihm zu Gebote stand, zur Redekunst. Dass die Vormünder selbst ihm diese furchtbare Waffe nicht in die Hände gegeben haben, versteht sich von selbst; dass aber D. ohne Unterricht aufgewachsen sei, ist ein ganz falscher Schluss des Plutarch (Dem. 4) aus Dem. XXVII 46; verweigerten die Vormünder den Lehrern des D. die Bezahlung, so ist doch klar, dass er die Schule besuchte, und zum Überfluss sagt er es selbst XVIII 257. 265. Freilich wird dieser Unterricht über die gewöhnlichen Schulkenntnisse nicht hinausgegangen sein; auf Philosophie und Rhetorik erstreckte er sich sicher nicht. Wenn nichtsdestoweniger in den Überlieferungen über D.s Jugendbildung auch Lehrer in diesen Fächern genannt werden, so ist dies unbedingt weder anzunehmen noch zu verwerfen. Was zuerst die Philosophie betrifft, so soll D. den Unterricht des Platon empfangen haben; s. Hermipp. bei Plut. Dem. 5 und Polemon bei Diog. Laert. III 46, vgl. Plut. vit. X or. 844 B. Schol. Plat. 318. Suidas. Gewiss ist, dass D. den Platon kannte und schätzte; dass er aber seinen Unterricht genoss, ist mehr als zweifelhaft; s. Funkhänel Act. soc. graec. I 290ff. Schaefer I² 312. Für die Beredsamkeit wird zunächst Isokrates als D.s Lehrer genannt, Plut. vit. X or. 844 B, eine Nachricht welche jedoch schon im Altertum bezweifelt wurde, wie sich aus der [171] Anekdote ebd. 837 D ergiebt und aus der Notiz des Hermippos bei Plut. Dem. 5 (vgl. vit. X or. 844 C), dass D. nicht des Isokrates unmittelbaren Unterricht genossen, sondern nur dessen schriftliche τέχνη studiert habe. Und in der That, vergleicht man den rednerischen Charakter beider, so wird man nur bei vorgefasster Meinung einen directen Einfluss der Lehre und des Beispiels des Isokrates erkennen, gewisse Ähnlichkeiten in Gedanken und Ausdruck aber nur für rein zufällig halten können. Vgl. Funkhänel Ztschr. f. Alt.-Wiss. 1837 nr. 59f. Schaefer I² 310. So bleibt nur Isaios als derjenige übrig, dessen Unterricht D. wahrscheinlich genoss (Plut. Dem. 5; vit. X or. 844 B), eine Annahme, die um so mehr Glauben verdient, als Isaios gerade in dem Fache der gerichtlichen Beredsamkeit, in welchem D. zunächst auftreten wollte, in dem der Erbschaftsprocesse, damals für den ersten galt, und wirklich in jenen ersten Reden des D. (gegen Aphobos und Onetor) der Charakter der Beredsamkeit des Isaios wieder zu erkennen ist (s. Ranke a. O. 66. Schaefer I² 304. Herforth Progr. Grünberg 1880). Dies war auch den alten Kritikern keineswegs entgangen, weshalb man glaubte, sie seien von diesem selbst verfasst oder wenigstens unter seinem Einfluss geschrieben (Plut. vit. X or. 839 F. Liban. vit. Dem. 3 und Argum. d. R. XXXI 875). So wird denn D. sich noch vor Eintritt seiner Volljährigkeit (XXX 6) auf den Beruf als Redner unter des Isaios Leitung vorbereitet haben und mag durch das Beispiel anderer, namentlich des Kallistratos (Plut. Dem. 5; vit. X or. 844 B. Gell. III 13, vgl. Westermann Quaest. Demosth. III 6f.), in dem gefassten Plane bestärkt worden sein (anders Schaefer I² 286. Blass III 1², 11f.). Gleich mit dem Eintritt dieses Zeitpunktes verlangte D. von seinen Vormündern Rechenschaft, aber sofort zu klagen war er durch die zweijährige Ephebenzeit verhindert (Arist. resp. Ath. 42, 5), doch mögen schon während derselben Verhandlungen vor compromissarischen Schiedsrichtern stattgefunden haben (XXIX 58. XXX 17). Endlich im dritten Jahre unter dem Archon Timokrates Ol. 94, 1 = 364/63 (XXX 17) reichte D. seine Klage beim Archon gegen seine drei Vormünder ein (Dem. XXX 15. XXIX 6). Zur Verhandlung kam zunächst der Process des Aphobos, und aller Ränke ungeachtet, womit dieser die Absichten des D. zu vereiteln und ihn in neue Rechtshändel zu verwickeln suchte, ward er in die Strafe von 10 Talenten als den dritten Teil der unterschlagenen Summe verurteilt (XXIX 60). In dieser Angelegenheit sind die Reden gegen Aphobos und, als D. durch dessen Schwager Onetor an der Besitzergreifung seines Eigentums gehindert wurde, die gegen Onetor gehalten. Der Ausgang der beiden anderen Processe ist ungewiss, wahrscheinlich liess sich D. zu einem Vergleich herbei. Vgl. Schaefer I² 287f.

In diese Zeit fallen auch sehr wahrscheinlich die von Plut. Dem. 6ff. und vit. X or. 844 D. E beschriebenen Übungen, welche D. mit unendlicher Beharrlichkeit anstellte, um die Nachteile, welche ein schwächlicher Körper (Plut. Dem. 4) und ein ungünstiges Organ (vgl. Zosim. 148, daher vermutlich der Spitzname Βάταλος, Dem. XVIII 180. Aisch. I 126. 131. 181. II 99. Plut. Dem. 4; [172] vit. X or. 847 E. Harpokr.) seinem rednerischen Auftreten entgegenstellten, niederzukämpfen und zu beseitigen. Seine gleichzeitige Thätigkeit auch für das öffentliche Leben aber bekunden mehrere noch vorhandene Reden, die er damals in verschiedenen Privatrechtsfällen ausarbeitete (s. u. das Verzeichnis d. Reden). Einen furchtbaren und unversöhnlichen Feind hatte D. in dem eben beschriebenen Process an Meidias gewonnen (XXVIII 17. XXI 78f. Dittenberger Vermögenstausch und die Trierarchie des D., Progr. Rudolstadt 1872. Jahrb. f. Philol. CXV 615; Herm. XIX 87. Illing De antidosi 24f), und die Gefahr war um so grösser für D., je weniger Hülfsmittel ihm ausser seiner persönlichen Tüchtigkeit zu Gebote standen, während Meidias als thätigstes Mitglied einer Verbindung angehörte, welche, obwohl damals noch ohne hervorstechende politische Ziele, doch durch Verhöhnung der Gesetze und Vergeudung der Kräfte des Staats zu rein persönlichen Zwecken auf den Untergang des Vaterlandes hinarbeitete. Der erste Schritt des D. gegen Meidias war zufolge der bei einem gewaltsamen Einbruch in sein Haus gegen die Seinigen ausgestossenen Schmähungen eine δίκη κακηγορίας, und darauf, da Meidias seine Verbindlichkeit als Verurteilter nicht erfüllte, eine δίκη ἐβούλης (XXI 81). Meidias fand Mittel, die Sache Jahre lang hinzuziehen, setzte aber endlich seiner Rachsucht dadurch die Krone auf, dass er D., der für Ol. 107, 4 = 348/47 freiwillig die Choregie übernommen, nicht nur auf alle Weise in der Ausführung zu hindern suchte, sondern sogar während der Feier der grossen Dionysien thätlich beleidigte (XXI 13f.). Ein solcher vor den Augen des Volks verübter Frevel konnte nicht ungeahndet bleiben, die öffentliche Stimme verdammte Meidias, D. ward klagbar mittels der Probole (Blass Att. Ber. III 1², 331) und erzielte eine günstige Vorentscheidung der Volksversammlung. Vergebens erschöpfte Meidias seine Mittel, D. von der weiteren Verfolgung der Klage abzuschrecken (XXI 103f.), D. blieb fest gegen alle hinterlistigen Angriffe; erst einem gütlichen Vergleich gab er Gehör und nahm, hauptsächlich wohl aus Besorgnis vor einer Freisprechung, welche die mächtigen Freunde des Gegners erzielen könnten, gegen Erlegung einer Summe von 30 Minen die Klage zurück (Aisch. III 52. Plut. Dem. 12). Die Zeit des mit dem Frevel des Meidias gleichzeitigen euboeischen Krieges ist erst von H. Weil Harangues de D. 163f. auf Grund von [Dem.] LIX 3 auf Ol. 107, 4 = Frühjahr 348 bestimmt worden, während Schaefer II² 79 ihn in das J. 350 setzt. Danach fand der Ausgleich erst 347 statt, wo D. sich der Gegenpartei näherte, um für den Frieden zu wirken. Dass übrigens der ärgerliche Handel dem Ansehen des D. keinen Eintrag gethan hatte, ergiebt sich daraus, dass er Ol. 108, 2 = 347/46 aller Ränke des Meidias ungeachtet als Mitglied des Rates bestätigt wurde (XXI 111. Aisch. III 62) und im folgenden Jahre als Architheoros dem nemeischen Zeus die gebräuchliche Festgesandtschaft im Namen des Staates zuführte (XXI 115). D. begann die in den Vormundschaftsprocessen erworbene Übung und Rechtskenntnis zunächst als Sachwalter zu verwerten (λογογράφος Aisch. III 173). zunächst in Privatstreitigkeiten (in diese Zeit [173] gehören wahrscheinlich die Reden gegen Spudias und gegen Kallikles), bald auch in öffentlichen Processen (Ol. 106, 2 = 355 gegen Androtion, 354 gegen Leptines, Ol. 106, 4 = 352 gegen Timokrates). Mit der Leptinea soll, er nach Dionys. ad Amm. I 4 zum erstenmale selbst vor Gericht aufgetreten sein. Ol. 106, 3 = 354 hielt er die erste Staatsrede περὶ συμμοριῶν, in welcher er von dem thörichten Unternehmen eines Krieges gegen Persien mit Erfolg (XV 5) abriet, und Ol. 106, 4 = 352 die ὑπὲρ Μεγαλοπολιτῶν gegen Spartas Ansinnen, ihm bei der Eroberung von Megalopolis Hülfe zu leisten. Von da ab schränkte er seine Thätigkeit als λογογράφος ein und trat gar nicht mehr für andere vor Gericht auf ([Dem.] XXXII 32), hat aber gewiss bis 345 noch Gerichtsreden verfasst, vgl. Aisch. I 94. II 165. 180. Seine Vermögensverhältnisse hatten sich bald wieder sehr erheblich gebessert, denn er leistete sowohl 359 im Hellespont, als 357 gegen Euboia Trierarchien, das letztemal freiwillig (Aisch. III 52. Dem. XVIII 99. XXI 161). Vgl. Schaefer I² 342f.

Vom J. 352 an fällt die Geschichte des D. mit der von Athen zusammen, von nun an gab es keine Frage, die das Wohl oder Wehe des Vaterlandes betraf, an deren Verhandlung D. nicht den lebhaftesten Anteil genommen, keine, bei deren Entscheidung er nicht mit der ganzen Macht seines glühenden Gefühls für Recht und Freiheit mit eingegriffen hätte. Mittlerweile hatte sich König Philipp von Makedonien seit Ol. 105, 4 = 357 der athenischen Besitzungen im Norden Griechenlands, der Städte Amphipolis, Pydna, Poteidaia, Methone, bemächtigt und durch allerhand Kunstgriffe die anderweit beschäftigten Athener fern zu halten gewusst (vgl. Schaefer II² 22f.). War auch D. nicht der einzige, der es erkannte, dass dies nur ein Vorspiel sei, welches, wenn nicht Einhalt geschah, zu umfänglicheren Übergriffen und zuletzt zur Unterjochung von Athen und ganz Griechenland führen würde, so war er doch der einzige, der dies offen aussprach und mit Nachdruck zu vereintem Widerstand aufforderte. Diesen patriotischen Bestrebungen verdanken wir eine Reihe der schönsten Reden des D., die sog. philippischen. Hatten diese aber, ihres Feuers ungeachtet, nicht den gewünschten Erfolg, so lag der Grund hauptsächlich in der Schlaffheit, welche die damaligen Athener selbst bei besserer Überzeugung zu jeder ernsten Anstrengung untüchtig machte, sie über halbe Massregeln nicht hinauskommen, nie den rechten Zeitpunkt benutzen und selbst die Meinung fassen liess, worin die herrschende Partei sie zu bestärken nicht ermangelte, dass der Staat seine Mittel zu ganz anderen Dingen als zu kostspieliger Kriegführung, zu Festaufzügen nämlich und anderem Schaugepränge, brauche. Einmal nur errangen die Athener einen entschiedenen Vorteil, als Ol. 106, 4 = 352 ein Auslaufen ihrer Flotte Philipps Eindringen durch die Thermopylen während des phokischen Krieges vereitelte. Bald aber trat auf das Gerücht von Philipps Krankheit und Tod die alte Erschlaffung wieder ein, und obgleich D. Ol. 107, 1 = 351 in der ersten Philippika die Notwendigkeit eines Krieges bewiesen und dazu Vorschläge gemacht hatte, lähmte die gänzliche Planlosigkeit in der [174] Kriegführung vollends den guten Willen derer, die es mit dem Vaterlande redlich meinten. Die Angriffe Philipps auf Olynth endlich Ol. 107, 4 = 349, die im nächsten Jahre mit dessen Eroberung endigten, beraubten die Athener der letzten Schutzmauer im Norden. Athen hatte in der That, angeregt durch mehrfache Gesandtschaften der Olynthier, sowie durch die eindringliche Mahnung des D. in den drei olynthischen Reden, einige nicht unverächtliche Anstrengungen zur Rettung der gefährdeten Stadt gemacht (Dem. XIX 266. Philochoros bei Dion. Hal. ep. ad Amm. I 9); doch waren dieselben zuletzt durch den in Olynth selbst angezettelten Verrat vereitelt worden (vgl. Schaefer II² 118f). Das nächstfolgende Ereignis, an welchem D. in hohem Masse beteiligt war, der von seinem ersten Anstifter Philokrates benannte Friede, ist einer der dunkelsten Punkte in seiner Geschichte, wie in der von Athen überhaupt. Von den Geschichtschreibern, deren Werke wir noch besitzen, ist keiner näher darauf eingegangen; um so mehr erfahren wir darüber in den beiden Reden des D. und Aischines über die Truggesandtschaft; allein es finden sich hier die Thatsachen zum Teil so entstellt, die Angaben einander so geradezu widersprechend, dass man daran verzweifeln muss, der Sache ganz auf den Grund zu kommen. Doch ist darüber kein Zweifel, dass, vergleicht man die Gesinnungen beider Männer und ihren ganzen sittlichen und politischen Lebenswandel, das Übergewicht der Wahrheit bei weitem auf der Seite des D. ist. Man wird demnach der Wahrheit wohl ziemlich nahe kommen, wenn man annimmt, dass D. bis auf einen gewissen Punkt der Getäuschte, Aischines hingegen durchaus der geflissentlich und absichtlich Täuschende war. Das Wesentliche lässt sich in folgende Sätze zusammenfassen. Noch während des olynthischen Krieges hatte Philipp seine Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, mit den Athenern Frieden und Bündnis zu schliessen, und diese, des Kriegs müde und ausser stande ein Bündnis gegen Philipp zu stände zu bringen, waren darauf eingegangen; Philokrates’ Antrag, die Verhandlungen zu eröffnen und eine Gesandtschaft in dieser Absicht an den König abzusenden, geht unter Mitwirkung des D. durch; beide nebst Aischines begeben sich hierauf als Gesandte zu Philipp. Was dort verhandelt worden, ist nicht ganz klar; ausser Amphipolis mögen die Verbündeten, insbesondere die Phokier, zur Sprache gekommen sein; Philipp mag aber die Gesandten durch allgemeine Versprechen vertröstet und beruhigt haben. Nach der Rückkehr der Gesandten ward in zwei aufeinander folgenden Versammlungen der Friede vom Volke beraten und auf der Grundlage des augenblicklichen Besitzstandes abgeschlossen, ohne dass darin der Phokier und Halier Erwähnung geschah; darauf wurde sogleich der Friedenseid in die Hände der königlichen Gesandten abgelegt. Jetzt aber war, da Philipp mittlerweile den König von Thrakien Kersobleptes angegriffen hatte, Eile nötig, um durch schnelle Vereidigung des Königs auf den Frieden seinen Fortschritten in jenen Gegenden einen Damm entgegenzusetzen. Hier nun ward der Verrat des Aischines und seiner Genossen dem D. offenbar. Ungeachtet D. zu schleunigster Eile [175] antrieb, setzte sich doch die Gesandtschaft, bei welcher er und Aischines sich abermals befanden, nur langsam in Bewegung, schlug anstatt des kürzeren Weges zur See den langwierigen Landweg ein und erwartete, als sie Philipp nicht vorfand, ruhig dessen Rückkehr aus Thrakien. Fast drei Monate verstrichen auf diese Weise. Als endlich Philipp zurückkommt, verzögert er die Eidesleistung, bis seine Rüstung gegen die Phokier vollendet ist; hierauf leistet er endlich den Eid, natürlich auf seine Bedingungen, d. h. unter Ausschluss der Phokier vom Bündnis, und nötigt die Gesandten ihn auf seinem Zuge nach Thessalien bis Pherai zu begleiten. Als endlich die Gesandtschaft nach Athen zurückkommt, ruft D. Verrat, allein zu spät; noch einmal gelang es dem Verräter Aischines, das Volk zu beschwatzen, man solle nur den Verlauf der Dinge ruhig abwarten. Gleichzeitig drang Philipp durch die Thermopylen, und Phokis Schicksal war ohne Schwertschlag entschieden. Philipp liess sich darauf in den Amphiktyonenbund aufnehmen, und das einzige Zeichen stillen Ingrimms, das das bethörte Volk der Athener zu erkennen zu geben wagte, war, dass es hierzu seine Anerkennung verweigerte. Allein das Unglück war geschehen, grösseres zu verhüten hielt D. die Rede vom Frieden (Ol. 108, 3 = 346), und das Volk fügte sich. S. das einzelne in den Reden περὶ παραπρεσβείας bei Schaefer II² 192f. und o. unter Aischines Bd. I S. 1053. Von diesem Zeitpunkt an erst nahm das Treiben in Athen einen rein parteiischen Charakter an und die durch Philipps Gold bestochenen Verräter traten den wahren Freunden des Vaterlandes offen gegenüber. An der Spitze der letzteren Partei, die mächtig war durch ihr Vertrauen auf die gute Sache und durch die Tüchtigkeit ihrer Glieder (Lykurgos, Hypereides, Hegesippos u. a., vgl. Schaefer II² 317f.), stand D., der jetzt den Höhepunkt seiner politischen Laufbahn erreichte. Das Übergewicht dieser Partei spricht sich deutlich in der Rache des Volkes aus, welche gar bald den offenkundigen Verräter Philokrates ereilte (Aisch. III 79). Freilich war dieser Zorn auch schnell wieder verraucht: vergebens wünschte D. auch die übrigen Gesandten in das Schicksal des Philokrates hineinzuziehen (Dem. XIX 116), das Volk war mit dem einen Opfer zufrieden, zu diesem hatte sich die makedonisch gesinnte Partei verstanden, um das Übrige zu retten; denn ohne Zweifel war sie es, Eubulos an der Spitze, mit deren Hülfe Aischines, als er nach langer Verzögerung endlich zur Rechenschaft über seine Handlungsweise bei der Gesandtschaft sich bequemte (Ol. 109, 2 = Sommer 343), der heftigen Angriffe des D. ungeachtet dem wohlverdienten Schicksale entging. In dieser Angelegenheit sind die Reden περὶ παραπρεσβείας gehalten, denn die schon im Altertum geäusserten Zweifel, ob sie wirklich gehalten seien (Plut. Dem. 15. Argum. z. Aisch. II 314 Bekk.), sind unbegründet (Schaefer II² 413). Unterdes verfolgte Philipp ungestört seinen Plan zu Griechenlands Unterjochung. Auch der Peloponnes sollte jetzt in sein Interesse gezogen werden; er gewann daher das Vertrauen der Argeier und Messenier, die damals von Sparta aufs neue bedroht waren, sandte Geld und Söldner und drohte selbst mit einem Angriff auf Sparta [176] (Dem. VI 15). Sparta wagte keinen Widerstand, und auch das mit ihm verbündete, jetzt aber gedemütigte Athen machte nur durch eine Gesandtschaft, bei der auch D. sich befand, einige ohnmächtige Vorstellungen bei den Peloponnesiern, um sie von Philipp abzuziehen und vor seiner Falschheit zu warnen (Dem. VI 19f.). Infolge dessen kam eine Gesandtschaft Philipps und der Peloponnesier nach Athen mit Vorwürfen über die Begünstigung der Pläne der Spartaner gegen die Freiheit des Peloponnes und um eine Erklärung über jene Verdächtigung zu fordern (Liban. Einleit. z. 2. Philipp.). Sicher hatten dabei die makedonisch Gesinnten ihre Hand im Spiele; ihre Bemühungen, Philipps Absichten zu bemänteln und dem Volke annehmbar zu machen, gaben dem D. bei Beratung der zu erteilenden Antwort Gelegenheit, in der zweiten philippischen Rede (Ol. 109, 1 = 344) die Schritte des Königs sowie die seiner Parteigänger seit dem unseligen Frieden in ihrem wahren Lichte darzustellen. Die Antwort selbst scheint eine ausweichende (Liban. a. O.) gewesen zu sein; darauf deutet auch die abermalige Gesandtschaft Philipps, an deren Spitze Python den Athenern Vorschläge über eine Abänderung des Friedens machte, obgleich Philipp selbst demselben dazu Vollmacht gegeben zu haben später leugnete (Dem. VII 18). Hegesippos, ein Gegner des Mazedoniers, der mit anderweiten Vertragsvorschlägen zum König entsandt wurde, ward sehr unfreundlich aufgenommen. Die Antwort brachte im folgenden Jahre ein Brief Philipps, gegen welchen die Rede des Hegesippos ([Dem.] VII Ol. 109, 2 = 342) gehalten ist. Sie geht das Schreiben des Königs Punkt für Punkt durch und hat ihren Namen περὶ Ἁλοννήσου nur nach dem Gegenstand, den sie zuerst berührt. Diese Übergriffe des Königs, welche den Athenern mehr und mehr die Augen öffneten, regten sie aller Gegenbemühungen der makedonisch Gesinnten ungeachtet nochmals zu kräftigeren Massregeln auf; Gesandtschaften, welche besonders unter Mitwirkung des D. nach Akarnanien und dem Peloponnes abgingen (Dem. IX 72), vereitelten Philipps Absichten an diesen Punkten, die Gefährdung des Chersones durch Philipps Zug gegen Thrakien brachte eine kräftige Gegenwehr daselbst von seiten athenischer Colonisten unter Diopeithes hervor, und Philipps Klagen über Friedensbruch wurde durch des D. nicht minder kräftige Rede περὶ τῶν ἐν Χεῤῥονήσῳ, sowie die dritte Philippika (Ol. 109, 3 = 341) zurückgewiesen, in welcher D. aufs lebendigste die Treulosigkeit Philipps schildert und aufs eindringlichste zu vereintem Widerstande ermahnt. Deshalb wurden wieder Gesandtschaften nach Byzanz (D. selbst XVIII 244), Chios, Rhodos, ja sogar zum Perserkönig Artaxerxes Ochos geschickt, bald darauf wurden die von Philipp auf Euboia eingesetzten Tyrannen verjagt, wozu D. nicht wenig beitrug (Dem. XVIII 79), und die Stadt erhielt wenigstens nach dieser Seite hin Luft, ja es kam ein förmliches Bündnis griechischer Staaten gegen König Philippos zu stande. Doch erst die Belagerung von Perinth durch Philipp Ol. 110, 1 = 340 und der darauf folgende Angriff auf Byzanz brachte den lange verhaltenen Ingrimm zum Ausbruch, Athen erklärte den Frieden für gebrochen [177] und sandte eine Hülfsflotte nach Byzanz (Plut. Phok. 14); Philipp sah sich genötigt, unverrichteter Dinge wieder abzuziehen (Diodor. XVI 77). Die Seele dieser Unternehmung war abermals D.; jetzt endlich war es ihm gelungen, was er schon bei der olynthischen Angelegenheit in Anregung gebracht hatte (Dem. III 11), die Verwendung der Theorikengelder zu ihrem ursprünglichen Zwecke, zur Bestreitung des Kriegsaufwandes, durchzusetzen (Dion. Hal. ep. ad Amm. I 11), und sein trierarchisches Gesetz, wodurch er das bisherige Symmorienwesen nach billigeren Grundsätzen ordnete (Dem. XVIII 102f.), brachte einen neuen Schwung in die Seeunternehmungen der Athener. Scheinbar um die griechischen Angelegenheiten unbekümmert, verlegte jetzt Philipp den Kriegsschauplatz tief in den Norden hinein (Aisch. III 128f.) und überliess es seinen Mietlingen, den längst beschlossenen letzten Schlag gegen Griechenlands Unabhängigkeit vorzubereiten. Er hatte seine Sache in ganz sichere Hände gelegt. In der Frühlingsversammlung der Amphiktyonen zu Delphoi Ol. 110,1 erwirkte Aischines als Pylagore einen Beschluss gegen die Lokrer von Amphissa wegen unrechtmässiger Benützung einer Strecke heiligen Landes; die Amphisseer setzten sich zur Wehre, worauf die Amphiktyonen eine ausserordentliche Versammlung anberaumten, um über die Bestrafung derselben Beschluss zu fassen (Aisch. III 107ff.). D. allein sah und sagte die unglückseligen Folgen eines amphiktyonischen Krieges voraus (Dem. XVIII 143), seinen Bemühungen gelang es wenigstens, die Athener von der Beschickung jener Versammlung abzuhalten (Aisch. III 125ff.). Der Beschluss der Amphiktyonen fiel dahin aus, die Amphisseer mit Krieg zu überziehen, der Oberbefehl ward dem Kottyphos übertragen; der Zug misslang bei dem geringen Eifer der Teilnehmer (Dem. XVIII 151), und so blieb nichts übrig, als bei der nächsten ordentlichen Versammlung der Amphiktyonen Ol. 110, 2 = 339 den König Philipp zum Befehlshaber des Strafzuges zu ernennen. Und das war es eben, was Philipp gewollt hatte, unter dem Scheine des Rechts mit gewaffneter Hand im Herzen von Griechenland sich festsetzen zu können. Plötzlich kam die Nachricht nach Athen, dass Philipp Elateia besetzt habe. Die höchste Bestürzung bemächtigte sich der Stadt (Dem. XVIII 169f.); D. allein gab nicht alle Hoffnung auf, und rettete Athen noch einmal, wenn auch nur auf kurze Zeit, durch die Verbindung, welche er mit Theben zu stande brachte. In Bezug auf die Thebaner scheint sich damals Philipp verrechnet zu haben; die ihnen erwiesenen Wohlthaten waren durch spätere Vernachlässigung von Seiten Philipps in den Hintergrund gedrängt, und es lag ihnen klar vor Augen, dass jetzt der Fall Athens sofort auch den ihrigen nach sich ziehen müsse. Waren sie daher schon vorher dem amphiktyonischen Kriege entgegen gewesen (Aisch. III 128), so warfen sie sich jetzt, da Philipp sie aufforderte, entweder den Durchzug durch ihr Land zu gestatten oder selbst sich mit ihm zum Angriff gegen Athen zu verbinden, aller schönen Worte seiner Abgeordneten und der der Verbündeten ungeachtet in die geöffneten Arme der Athener (Dem. XVIII 213). Diese letzte grossartige [178] Anstrengung war eines besseren Erfolges wert. Mit der Schlacht bei Chaironeia aber am 7. Metageitnion Ol. 110, 3 = 338, an welcher D. in den Reihen der Hopliten teilnahm, erreichte die Unabhängigkeit der griechischen Staaten ihr Ende. Ein herbes Geschick ereilte Theben; Athen erwartete ein gleiches, beschloss aber wenigstens rühmlich unterzugehen. Mit allem Eifer begab man sich daran, die Stadt in Verteidigungsstand zu setzen; die Mauern wurden ausgebessert, Gräben gezogen, alle Hände in Bewegung gesetzt; ein Beschluss rief Weiber und Kinder in die Stadt, versprach den Sclaven die Freiheit, den Schutzverwandten das Bürgerrecht den Rechtlosen die Wiedereinsetzung in ihre Rechte und erklärte alle die für Hochverräter, welche in dieser Zeit der Not die Stadt verlassen würden (Lykurg. Leokr. 16. 37. 41. 53. Plut. Vit. X orat. p. 849 a; vgl. Schaefer Dem. III 7f.). Diese Anstrengung ist deshalb nicht minder ehrenwert, weil sie vergeblich war. Wahnsinn wäre es gewesen, den unerwarteterweise von Philipp gebotenen, den Umständen nach ziemlich billigen Frieden von der Hand zu weisen, durch den Athens Dasein und selbst noch ein Schimmer seiner alten Selbständigkeit gesichert ward.

Für D. konnte die nächste Zeit nicht anders als höchst peinlich und kummervoll sein. Das Volk zwar war verständig genug, ihn nicht für den unglücklichen Ausgang verantwortlich zu machen: die schönste Anerkennung, die ihm widerfahren konnte, war, dass ihm die Gedächtnisrede zu Ehren der bei Chaironeia Gefallenen übertragen wurde (Dem. XVIII 285). Um so heftiger aber brach jetzt die Wut der makedonisch Gesinnten und seiner persönlichen Feinde gegen ihn los; ihn, den Schöpfer des unseligen Bundes mit Theben und den Urheber der über die Stadt gekommenen Schmach und Erniedrigung, ihn galt es um jeden Preis nicht nur zu demütigen, sondern womöglich zu vernichten. Klagen über Klagen, die sich auf Hochverrat, Veruntreuung in der Verwaltung und Verletzung der Gesetze bezogen zu haben scheinen, wurden Tag für Tag jetzt gegen D. erhoben; anfangs bediente sich die makedonische Partei dazu der verrufensten Sykophanten, wie Sosikles, Diondas, Melantos, Aristogeiton u. a. (Dem. XVIII 249), die es leicht war dem Volke gegenüber zu entlarven. Gefährlicher aber drohte die Sache zu werden, als das Haupt jener Partei selbst und des D. unversöhnlichster Feind Aischines gegen ihn in die Schranken trat. Die Gelegenheit bot sich, als Ol. 110, 4 = 336 Ktesiphon mit einem Beschluss hervortrat, worin er zur Anerkennung der Verdienste des D. um den Staat, insbesondere wegen der bei Wiederherstellung der Festungswerke von Athen bewiesenen Uneigennützigkeit auf öffentliche Bekränzung desselben antrug (Aisch. III236. 49). Dagegen schritt Aischines mit einer γραφή παρανόμων ein, worin er nicht nur den Antrag selbst als in der Form gesetzwidrig, sondern auch die Gründe desselben, D.s Verdienste, als durchaus nichtig und erlogen bezeichnete (Dem. XVIII 56f.). Ktesiphon war viel zu unbedeutend, als dass die Herausforderung ihm hätte gelten können, dem D. galt sie, und dieser nahm den Kampf auf Tod und Leben um so bereitwilliger an, als er so Gelegenheit erhielt, [179] sein ganzes Staatsleben vor den Augen der Welt zu rechtfertigen. Gründe, die uns unbekannt sind und in den politischen Verhältnissen gelegen haben mögen (s. Aischines Bd. I S. 1058), verzögerten die Entscheidung eine Reihe von Jahren hindurch; erst Ol. 112, 3 = 330 (Plut. Dem. 24. Schaefer III 206) soll es dazu gekommen sein. Der Ausgang des Processes, an dem ganz Griechenland das lebhafteste Interesse nahm, war ein vollständiger Sieg des D., seiner guten Sache und seiner glänzenden Beredsamkeit. Aischines erhielt nicht den fünften Teil der Stimmen und ward abgewiesen. Unfähig, Zeuge bei dem Triumphe seines Gegners zu sein, verliess er die Stadt und endete ruhmlos im Auslande.

Unterdes hatten neue Stürme Griechenland erschüttert. Philipps Tod Ol. 111, 1 = 336 erregte aufs neue die Hoffnung, das makedonische Joch abschütteln zu können; ganz Griechenland erhob sich, zunächst Athen, wo D., obwohl durch häusliches Leid niedergebeugt, jubelnd zuerst die Nachricht vom Tode des Königs verkündigt (Aisch, III 77. Plut. Dem. 22), die übrigen Staaten aufgerufen und neue Verbindungen in Asien angeknüpft hatte (Diodor. XVII 3). Alexandros plötzliches Erscheinen mit einem schlagfertigen Heere dämpfte das Feuer, selbst Athen entschloss sich zu einer Friedensgesandtschaft, wobei D. sich lieber durch Umkehr auf halbem Wege dem Gespött seiner Feinde aussetzen, als eine demütigende Rolle spielen wollte (Aisch. III 161. Plut. Dem. 23). Kaum aber hatte Alexandros den Rücken gewendet, um die aufrührerischen Barbaren im Norden Makedoniens zu züchtigen, als auf das Gerücht von seinem Tode der Aufstand in Griechenland aufs neue losbrach, vornehmlich in dem am härtesten gedrückten Theben; von da erging der Aufruf nach Arkadien, Argos, Elis, Athen; Furcht und Unentschlossenheit aber erstickte das Unternehmen noch im Keime; in Athen zwar setzte D. den Beschluss, Hülfe zu leisten, durch, doch blieb es bei Versprechungen, nur D. machte mit persischem Gelde eine Waffensendung nach Theben (Diodor. XVII8). Alexandros abermaliges Erscheinen aber und Thebens Eroberung und Zerstörung Ol. 111, 2 = 335 machte allen ferneren Versuchen ein Ende (Diodor. XVII 9ff.). Auch Athen fügte sich und verschmähte sogar nicht, eines Mannes wie Demades als Vermittler bei dem zürnenden Könige sich zu bedienen. Alexandros verlangte die Auslieferung der Häupter der Volkspartei, unter ihnen D. (Diodor. XVII 15. Arrian. an. I 10, 7. Plut. Dem. 23), doch gelang es, sie loszubitten.

Mit Alexandros Abgang nach Asien lagerte sich eine düstere Ruhe über Athen. Dem Hasse gegen das makedonische Joch war durch Thebens Fall sein Mut und durch Alexandros Gnade sein Stachel genommen. Selbst an dem Aufstande des Königs Agis von Sparta beteiligte sich die Stadt nicht. Im Stillen aber gärte der Parteihass fort, und es bedurfte nur eines äusseren Anstosses, um ihn endlich zum Ausbruch zu bringen. Diesen Anstoss gab Harpalos, der mit Alexandros Schätzen, während dieser in Indien sich befand, und mit 6000 Söldnern flüchtig geworden Ol. 113,4 = 325/4 nach Athen kam, das ihm wegen reicher Getreidespenden das Bürgerrecht erteilt hatte; [180] zurückgewiesen kehrte er allein mit einem Teile des Geldes wieder, erhielt nun Einlass und stellte der Stadt sein Geld und seine Söldner zur Verfügung. Diesem Antrage gegenüber spalteten sich die Gegner der Makedonier: Hypereides an der Spitze der Kriegspartei war für Annahme, D. für Ablehnung. Als nun der König des Harpalos Auslieferung verlangte, beschloss die Bürgerschaft auf D.s Antrag, ihn und sein Geld zunächst in Verwahrung zu nehmen. Bei der Ablieferung des letzteren aber fehlte von 700 Talenten die Hälfte, Harpalos floh aus dem Gewahrsam, und der Areopag wurde mit der Untersuchung nach dem Verbleib der fehlenden Gelder beauftragt. Er zögerte sechs Monate, inzwischen wogte der Parteikampf, endlich erklärte er, unter anderen habe D. 20 Talente von Harpalos angenommen, eine Begründung unterblieb. Für den Process wurden zehn Ankläger bestellt, die Kriegspartei mit Hypereides reichte der makedonischen zum Sturze des D. die Hand. Dieser hatte nach Hyp. I 13, 2 anfangs den Empfang zugestanden mit der Angabe, er habe das Geld der Theorikenkasse vorgeschossen, dann jeden Anteil geleugnet. Obwohl eine Beweisaufnahme nicht stattfand, wurde D. von dem Gerichtshof mit einer Busse von 50 Talenten belegt, und da er nicht zahlen konnte, ins Gefängnis geworfen (Schaefer III 278f. Holleck Harpal. Proc. des D., Pr. Beuthen 1892), entwich jedoch, wie es scheint, mit Wissen der Behörde (Plut. Dem. 26; vgl. vit. X or. 846), und hielt sich abwechselnd in Troizen und Aigina auf, in bitterem Schmerze täglich nach dem geliebten Vaterlande hinüberschauend. Noch im letzten Jahre war er an der Spitze der athenischen Festgesandtschaft in Olympia gewesen (Din. I 81). Doch die Erlösung war nicht fern. Alexandros starb Ol. 114, 1 = 323, die Nachricht von seinem Tode war die Losung zu einem neuen Aufstande in Griechenland, der von den Athenern angeregt (Diodor. XVIII 10) und im stillen vorbereitet, unter der kräftigen Führung des Leosthenes bald (Ol. 114, 2 = 322) eine für Makedonien gefährliche Wendung nahm. Den Gesandtschaften, welche damals Athen an die übrigen griechischen Staaten abordnete, schloss sich freiwillig der noch verbannte D. an und schürte durch die Kraft seiner Rede den Freiheitskampf. Solch unbedingte Hingabe an das undankbare Vaterland entwaffnete den Zorn der Athener; der Redner ward durch Volksbeschluss zurückgerufen und feierlich von Aigina eingeholt; der Tag seines Einzugs in Athen war der schönste seines Lebens (Plut. Dem. 27; vit. X or. 846. Iust. XIII 5). Auch die kriegerischen Ereignisse schienen die kühnsten Hoffnungen zu rechtfertigen; das vereinte Heer war bis nach Thessalien vorgedrungen und hatte Antipatros in Lamia eingeschlossen; hier aber wandte sich das Glück; zwar noch nach Leosthenes Fall vor Lamia gelang es, das dem Antipatros unter Leonnatos zu Hülfe eilende Heer zu vernichten, und selbst die für die Makedonier günstige Schlacht bei Krannon Ol. 114, 3 = 322 hätte noch keine Entscheidung herbeigeführt, wenn nicht schon der Eifer der Griechen erkaltet und ihre Macht durch den Abzug einzelner Heeresteile allzusehr geschwächt gewesen wäre. Antipatros benützte den günstigen Augenblick und bot [181] Frieden, doch war er schlau genug, nur mit jedem Staate einzeln unterhandeln zu wollen; so löste sich ein Teil nach dem andern vom Bunde ab, bis endlich Athen allein dastand. Widerstand wäre vergeblich gewesen, man fügte sich in die Bedingungen des Siegers. Von diesen blieb nur eine unerfüllt, die Auslieferung der Häupter der Volkspartei. Die Geächteten entflohen, D. suchte Schutz im Tempel des Poseidon zu Kalaureia; hier erwartete er die von Antipatros ausgesandten Schergen und starb vor ihren Augen durch Gift am 16. Pyanopsion Ol. 114, 3 = 322 (Plut. Dem. 29f.; vit. X or. 846 f. Lukian. encom. Dem. 43ff. Schaefer III 328f.).

So endete ein Mann, der den grössten und edelsten Geistern des Altertums beizuzählen ist, ein Ruhm, welcher ihm ungeschmälert bleiben muss, so lange man noch die Tüchtigkeit der Gesinnung und die Kraft sittlicher Bestrebung, nicht den äusseren Erfolg als Massstab der Grösse anerkennt. Freilich bleibt noch dieser und jener Punkt seines vielbewegten Staatslebens unaufgehellt, dank den Verlästerungen, die von seinen Feinden und Neidern in einem Masse wie sonst über keinen andern Staatsmann des Altertums über ihn ergossen worden sind. Doch mag man das grossartige Lügengewebe betrachten, in welchem Aischines sich selber fing, oder auf die gehässigen Anschuldigungen des Theopompos u. a. hören, welche Plutarch ohne Arg nacherzählt, überall bricht das helle Licht der Wahrheit siegreich durch und überzeugt, wenn es auch nicht den Zusammenhang der Dinge bis ins einzelne aufklärt, doch von der sittlichen Reinheit des Mannes. Der Rest ist kaum der Rede wert, etwa dass er in der Schlacht bei Chaironeia die Flucht ergriff (Aisch. III 175. 244. 253. Plut. Dem. 20. Gell. noct. Att. XVII 21), wobei man übersah, dass Tausende mit ihm flohen, oder dass er bei Philipps Tode trotz häuslichen Leids ein fröhliches Gesicht zeigte (Aisch. III 77, und die Verteidigung bei Plut. Dem. 22), dass er über seine Verbannung Thränen vergoss (Plut. 26), was alles höchstens den Beweis giebt, dass er für rein menschliche Regungen ein empfängliches Herz besass. Die hämische Beschuldigung der Doppelzüngigkeit als Sachwalter bei Aisch. I 131. II 165. III 173 (vgl. Plut. Dem. 15) aber beschränkt sich darauf, dass er wahrscheinlich für Apollodoros, den Sohn des Wechslers Pasion. eine Processrede verfasste, nachdem er ein Jahr vorher in einer verwandten Sache gegen ihn geschrieben hatte, und dies Verfahren findet seine Entschuldigung darin, dass ihm in der Zwischenzeit Apollodoros einen politischen Herzenswunsch erfüllt hatte (Blass Att. Ber. III 1² 471). In seiner öffentlichen Thätigkeit hingegen steht er rein von allen Flecken da, womit die makedonische Partei vor aller Augen sich besudelte; vor allem den Vorwurf der Bestechung, den Aischines ohne Unterlass gegen ihn erhebt, muss man entschieden abweisen, wenn auch die Empfangnahme persischer Hülfsgelder, deren der Staat bei dem Mangel an eigenen Mitteln gar sehr bedürftig war, nicht in Abrede gestellt werden soll (Aisch. III 114. 125. 129. 238f. Deinarch. I 10. 18f. Diod. XVII 4. Plut. Dem. 14. 20; comp. Dem. et Cic. 3; vit. X or. 847 f.

[182] Seine wahre Bedeutung aber erhielt seine Thätigkeit erst durch die Beredsamkeit, deren er Meister war wie wenige. Und hier vereinigen sich die Stimmen aller Zeiten dahin, dass ihm, unter den Rednern der erste Platz gebühre. Freilich steht uns, die wir seine Reden nur lesen können, darüber nur ein einseitiges Urteil zu; aber diese Reden fordern mit Notwendigkeit einen lebendigen Vortrag, sie sind ohne solchen nicht zu denken (Dion. Hal. de vi dic. in D. 54), und diesen soll nicht nur D. selbst für die unbedingte Hauptsache beim Redner erklärt haben (Cic. Brut. 142; de or. III 213. Quint. XI 3, 6), sondern ihn bezeugte sogar sein Gegner sowohl was den Wechsel der Stimme (Aisch. II 157. III 207) als die Geberde betrifft (II 39. III 167). So war denn die Wirkung seines Vortrages auf die Masse gross, wenn sich auch einige abweichende Stimmen vernehmen liessen (Plut. Dem. 11). Vgl. Blass III 1² 198. (Schaefer I 297f. Daneben aber verwandte D. auch auf die Ausarbeitung eine ganz ausserordentliche Sorgfalt, wie dies ebenso die Reden selbst wie die Überlieferung (vit. X or. 848 c) bezeugen. Blass a. O. 74f. Nur eine Schwäche hatte die Mühseligkeit seiner rednerischen Studien in ihm zurückgelassen, die Gewohnheit, nie unvorbereitet, oder die Unfähigkeit, aus dem Stegreife zu sprechen. Entscheidend für die Ansicht der Alten, dass D. nur vorbereitet sprach, sind die Aussprüche, die ihm deshalb in den Mund gelegt werden, wie gegen Pytheas (Plut. 8), gegen Epikles (vit. X or. 848 c), αἰσχυνοίμην εἰ τηλικούτῳ δήμῳ συμβουλεύων αὐτοσχεδιάζοιμι, ferner die Bemerkung, dass er, obgleich öfter vom Volke in der Versammlung aufgerufen, doch nur auftrat, wenn er darauf gefasst war (Plut. 8). Sein Verstummen vor Philippos, wobei gewiss Aischines (II 34f.) das Seinige hinzugethan hat, ist wohl mehr aus einer augenblicklichen Befangenheit zu erklären.

Die Eigentümlichkeit der rednerischen Composition des D. ins einzelne zu verfolgen, liegt ausser den Grenzen dieser Untersuchung. Vgl. Blass 100f. Von den Kritiken der Alten ist abgesehen von beiläufigen Äusserungen (Blass 66f.) uns nichts geblieben, als des Dionysios von Halikarnassos Schrift περὶ τῆς λεκτικῆς Δημοσθένους δεινότητος. Unter dem Verlorenen ist hervorzuheben des Caecilius σύγκρισις Δημοσθένους καὶ Αἰσχίνου (Suid.), σύγκρισις Δημοσθένους καὶ Κικέρωνος (Plut. Dem. 3), περὶ Δημοσθένους ποῖοι αὐτοῦ γνήσιοι λόγοι καὶ ποῖοι νόθοι (Suid.). Von neueren (Becker Litt. 46ff.) Jenisch Ästhetisch-kritische Parallele des Dem. u. Cic., Berl. 1801. Scholten Disquis. d. Dem. eloqu. charact. Trai. ad Rh. 1835. Dissen Vorrede z. Ausg. de corona 1837. H. Lord Brougham Abhandlungen im 7. Bde. der Werke, Edinb. 1872. Fox Kranzrede, Leipz. 1880; Für d. Megalopoliten, Freiburg 1890. Brédif L’éloquence politique en Grèce: Démosthène, Paris 1878, vor allen aber Blass Att. Beredsamkeit III 1. Nach den vit. X or. 847 e waren von D. 65 echte Reden überliefert. Dies ist aber wahrscheinlich die Gesamtzahl der vorhandenen Reden ohne Rücksicht auf die Echtheit, denn unsere Sammlung, die 61 Nummern aufweist, ist ohne alle Kritik angefertigt, so dass darin sogar ein Brief des Königs Philipp steht, und es scheint nicht, dass viele verloren [183] sind. Dionysios, der mit seinem Urteil über Unechtheit sehr vorsichtig ist, kannte nur 22 echte Staats- und etwas über 20 Privatreden (de vi dic. in D. 13). Die vorhandenen Demegorien und einzelne Reden in Staatsprocessen hat D. jedenfalls selbst herausgegeben, andere mögen aus seinem Nachlasse stammen, noch andere, insbesondere Privatreden, von hier und dort gesammelt sein; vgl. E. Bethe Demosth. scriptorum corpus ubi et qua aetate collectum editumque sit, Rost. 1897. Im 3. Jhdt. hat sie dann in Alexandreia Kallimachos geordnet und mit Titeln versehen (Sauppe Ep. crit. 49. Seemann Progr. Essen 1859). Während Aristoteles in seiner Rhetorik den D. noch nicht anführt, haben die späteren Rhetoren D. zum Mittelpunkt ihrer Bestrebungen gemacht, wie man aus den häufigen Beziehungen auf seine Reden (vgl. Rhet. gr. ed. Walz t. IX p. 625ff.) ersieht. Von grösserer Bedeutung dagegen waren die zahlreichen Commentare, welche von Grammatikern und Rhetoren zu den Reden des D. geschrieben wurden. Leider ist uns auch davon das meiste und Wichtigste verloren, wie die ὑπομνήματα eines Didymos, Longinos, Hermogenes, Sallustius, Apollonides, Aelius Theon, Gymnasios und vieler anderer (s. Meier Vorr. z. Midiana p. XIVff. und Westermann Gesch. d. gr. Bereds. § 57, 4). Einiges davon ist durch die Lexikographen, vor allem Harpokration, erhalten. Die erhaltenen Scholien (Sauppe Or. att. II 49. W. Dindorf Oxf. Ausg. vol. VIII. IX. Sakkelion Bull. hell. I 10. 137) sind von geringem Werte. Über die Quellen vgl. Schunk Pr. Gotha 1879. Wangrin Diss. 1883. Die zahlreichen Handschriften des D. (Voemel Δ. αἱ δημηγορίαι, Hal. 1857, 162f.), an 170, geben die Reden nach Classen geordnet, aber in verschiedener Reihenfolge (Blass Att. Ber. III 1², 50. Dindorf Praef. Oxon. 7. Weil Harangues 37. Christ Attikusausgabe 61). Die Anordnung unserer Ausgaben stammt aus dem Ven. F und Monac. B. Die ausschliessliche Bevorzugung des Paris. Σ durch die Neueren hat in den Papyrusfunden der letzten Jahre keine Bestätigung gefunden (Blass Jahrb. f. Phil. CLXV 29. CLXIX 441. Lipsius Ber. Akad. Leipz. 1893, 1), wenngleich nur ein Bruchstück des 3. Briefes erheblichere Abweichungen von unseren Handschriften darbietet, welche alle auf eine Quelle zurückgehen. Eine andere, vielfach bessere Recension hat Harpokration benützt (Helmke De D. codicibus, Berl. 1896). Dazu kommen noch die in den meisten Ausgaben den einzelnen Reden vorgestellten ὑποθέσεις des Libanios und anderer Rhetoren.

Gesamtausgaben: In den Sammlungen der Redner von Aldus, Ven. 1513. H. Stephanus, Par. 1575. Taylor, Cantabr. 2 voll. 1748 und 1757 (unvollendet). Reiske, Lips. 1770ff. N. Dukas, Wien 1812. J. Bekker Oxon. 1822 u. Berol. 1823f. G. S. Dobson, Lond. 1829. Baiter u. Sauppe, Turici 1841 – besonders von Aldus, Ven. 1504, Basil. 1532; von Feliciano, Ven. 1543; von Morel und Lambin, Paris 1570; von H. Wolf, Basil. 1572 u. öfter; von Auger, Par. 1790 (unvollendet); von Schaefer, Lips. 1822 und Lond. 1822; von W. Dindorf, Lips. 1825. Voemel, Paris 1843. W. Dindorf, Oxon. 1846. J. Bekker, Lips. 1854. Blass, Lips. 1886. [184] Vgl. E. Schaumann Proleg. ad Dem., Primisl. 1829.

Übersicht der Reden des Demosthenes.

I. Staatsreden. Ausg. v. Voemel Hal. 1856/57. Weil Harangues de D., Par. (1873) 1881. A. Philippische Reden (vgl. Dionys. Hal. ep. ad Amm. I 10). Ausg. v. J. Bekker, Berol. (1816)1835. C. A. Rüdiger Lips. (1818) 1829/33. Voemel Frankf. 1829ff. Franke Lips. 1842. Westermann u. E. Rosenberg 9. Aufl. Berlin 1891. C. Rehdantz u. F. Blass 8. Aufl. Leipzig 1893. Übersetzt von A. G. Becker nebst litt. krit. Abh., Halle 1824ff. und in Jacobs Staatsr., Leipz. 1805 u. 1833. Westermann Stuttg. 1869. – 1–3) Ὀλυνθιακός α’ β’ γ’ Ol. 107, 4 = 349. Dionys. Hal. ep. ad Amm. I 4 giebt ihnen die Ordnung β’ γ’ α’, welche namentlich verfochten worden ist von R. Rauchenstein D. or. Olynth, ord. Lips. 1821, wiederholt und vermehrt in Bremis Or. Dem. sel. p. Vff. Holzinger Prag 1856. Die Reihenfolge β’ α’ γ’ vertreten Stüve Osnabrück 1830 u. 1833. Grote Hist. of Gr.XI 499. Purgaj Marburg a. Dr. 1874. Die durch die Hss. beglaubigte Ordnung verteidigten Becker Phil. Red. I 103ff. und in besonderen Abh. Westermann Lips. 1830. Ziemann Quedl. 1832. Petrenz Gumbinn: 1833. Brückner Schweidn. 1833. Schaefer, Weil, Blass, Baran Wien. Stud. VII 190. Ausg. von Frotscher u. Funkhänel Lips. 1834. Doberenz Halle 1848f. – 4) κατὰ Φιλίππου α’ Ol. 107, 1 = 351. Gegen diese Zeitbestimmung E. Schwartz D.’ 1. Philippika 1893 (349). Schefczik Troppau 1896 (nach dem Fall Olynths). Dass diese Rede aus zweien irrtümlich zusammengeschmolzen sei, deren zweite § 30 mit den Worten ἆ μὲν ἡμεῖς beginne, behauptete nach der Angabe des Dionys. Hal. ep. ad Amm. I 10 zuerst A. Schott, danach J. Held Proleg. ad Dem. or. quae vulg. I. Phil. dicitur, Vratisl. 1831. Seebeck Ztschr. f. Altert.-Wissensch. 1838, 91f. Eichler Progr. Wien 2. Bez. 1883. Dagegen für die Einheit Schaefer II² 66. Weil 78. Baran Wien. Stud. VI 173. Muther Festschr., Coburg 1887. Schefczik Troppau 1895. – 5) περὶ εἰρήνης Ol. 108, 3 = 346. Über die Zweifel der Alten, ob D. diese Rede wirklich gehalten habe, s. Schaefer II² 302. Weil 197. – 6) κατὰ Φιλίππου β’ Ol. 109, 1 = 344. – 7) [περὶ Ἁλοννήσου Ol. 109, 2 = 342]. Schon im Altertum bezweifelt und dem Hegesippos zugeschrieben (s. Liban. argum. p. 75. Harpokr. s. Ἡγήσιππος). Vgl. Vömel Ostenditur Hegesippi esse orationem d. Hal., Frcf. 1830, welcher auch unter Hegesippos Namen die Rede 1833 besonders herausgab. Winiewski Comm. in D. or. de cor. 130f. – 8) περὶ τῶν ἐν Χεῤῥονήσῳ Ol. 109, 3 = 341. – 9) κατὰ Φιλίππου γ’ Ol. 109, 3 = 341. Vgl. Vömel Dem. Phil. III. habitam esse ante Chersonesiticam, Frcf. 1837. Dagegen Schaefer II² 467. Weil 309, in kürzerer und längerer Fassung erhalten. – 10) [κατὰ Φιλίππου δ’. Verworfen als Machwerk eines Rhetors von Westermann Quaest. D. III. Schaefer III B 94, verteidigt von Spengel Δημηγ. 285. Von Weil 350 und Blass Att. Ber. III 1² 392 wird sie für eine Zusammenstellung von demosthenischen Bruchstücken gehalten. – 11) [πρὸς τὴν ἐπιστολὴν [185] τὴν Φιλίππου] fast einstimmig als Fälschung erklärt. S. Schaefer III B 103. Weil 119. — 12) [ἐπιστολὴ Φιλίππου Ol. 110, 1 = 340]. Seine Echtheit wird gegen Schaefer III B 111 von Weil 402, BlassIII 1² 394, Nitsche Progr. Berlin. Soph.-G. 1876 verteidigt. – B. Übrige Staatsreden. 13) [περὶ συντάξεως. Das Urteil ist ähnlich wie bei 10. Sie wird als Fälschung verworfen von Wolf Prol. ad Lept. 124. Schaefer III B 89, im einzelnen verteidigt von Weil 435. Blass III 1² 398, als Ganzes in Schutz genommen von Windel Pr. Hameln 1889. – 14) περὶ συμμοριῶν Ol. 106, 3 = 354. Zu dieser und den folgenden Reden vgl. Ditges Pr. 1878. — 15) περὶ τῆς Ῥωδίων ἐλευθερίας Ol. 107, 2 = 351, mit nr. 16 herausg. v. Ruediger 1865. – 16) ὑπὲρ Μεγαλοπολιτῶν Ol. 106, 4 = 352. Dreher Pr. 1882. – 17) [περὶ τῶν πρὸς Ἀλεξανδρον συνθηκῶν, nach 333]. Unecht schon bei Dionys. Hal. de adm. vi dic. Dem. 57. Liban. arg. p. 211. Schaefer III² 208. Windel Pr. 1882. Leue Diss. 1885. Andre setzen die Rede vor die Zerstörung Thebens, Blass Att. Ber. III 2, 122. 335. Schüller Wien. Stud. XIX 211.

II. Gerichtsreden. A. In öffentlichen Processen: Weil Plaidoyers politiques de D. I 18–21, Paris (1877) 1883. II 22–25, 1886. – 18) ὑπὲρ Κτησιφῶντος περὶ τοῦ στεφάνου Ol. 112, 3 = 330 (vgl. oben). Herausg. mit Scholien von Bekker Hal. 1816. Berol. 1825. Bremi Goth. 1834. Dissen Gotting. 1837. Lipsius 1876. Westermann-Rosenberg Bd. 2. Blass 1890, und über die Redaction Schaefer III B 72. Kirchhoff Abh. Akad. Berl. 1875, 59. Nadrowski 1880. Hubó Diss. 1886. Koczyíski 1888. H. Reich 1891. A. Rabe 1892, und insbesondere über die in dieser Rede enthaltenen Volksbeschlüsse Spengel Rh. Mus. II 3. Boeckh Seebodes krit. Bibl. 1828 nr. 79. Droysen Über die Echtheit der Urkunden in D.s Rede vom Kranz, Berlin 1839, aus d. Ztschr. f. d. Alt.-Wiss. v. 1839 besonders abgedruckt. Wortmann Diss. 1877. Über die Grabschrift von Chaironeia Fröhlich 1845. Saueressig 1882. Preger Diss. 1889. – 19) περὶ τῆς παραπρεσβείας Ol. 109, 2 = 343. Vgl. P. Franke Pr. 1846 und über Disposition und Redaction Kromayer Pr. 1863. O. Gilbert 1873. Busse 1880. Slameczka 1885. – 20) περὶ τῆς ἀτελείας πρὸς Λεττίνην Ol. 106, 2 = 354. Herausg. v. Wolf Hal. 1789, wiederh. Turic. 1831. Westermann-Rosenberg Bd. 2. Voemel 1866. Sandys 1890. Über den Process vgl. Schoemann Pr. 1855. – 21) κατὰ Μειδίου περὶ τοῦ κονδύλον Ol. 108, 2 = 347. Herausg. von Buttmann Berol. (1823) 1864. Blume Sund. 1828. Meier Hal. 1832 (unvollendet). Über die Zeitverhältnisse vgl. Weil Harangues 163; Rev. phil. III 1 gegen Schaefer II² 111, der die Rede ins Jahr 349 setzt. Dazu Leijds Diss. 1891. Die Rede ist nie gehalten und unvollendet, vgl. Wachendorf Pr. 1879. Bastgen Diss. 1884. Zu den Urkunden Foucart Rev. phil. I 168. – 22) κατὰ Ἀνδροτίωνος παρανόμμων Ol. 106, 2 = 355. Herausg. v. Funkhänel Lips. 1832. Wayte(1882) 1893. Mills 1898, vgl. Sluiter Diss. 1882. Vieze Diss. 1885. – 23) κατὰ Ἀριστοκράτους Ol. 107, 1 = 352. Ausgabe von Weber Jena 1845. Westermann-Rosenberg [186] Bd. 3. Dazu Meier Pr. 1849. Herz Diss. 1878. – 24) κατὰ Τιμοκράτους Ol. 106, 4 = 352. Ausgabe v. Wayte (1882) 1893; die Rede ist gleichfalls nicht vollendet. Vgl. Vieze Diss. 1885. Kreuser Diss. 1888 und über die Urkunden Schoell Ber. Bayr. Ak. 1886, 83. – 25. 26) [κατὰ Ἀριστογείτονος α’ β’, nach Ol. 113, 2 = 327]. Die Echtheit dieser beiden Reden, insbesondere der ersten, ward schon im Altertume stark bezweifelt (s. Dion. Hal. de admir. vi dic. Dem. 57. Harpokr. s. Θεωρίς und νεαλής. Poll. X 155), obgleich es auch nicht an Kritikern fehlte, welche sich für D. als Verfasser erklärten (wie Liban. arg. p. 769. Phot. bibl. 491). In der neueren Zeit werden fast allgemein beide verworfen. S. bes. Westermann Quaest. Demosth. III 96ff. Schaefer III B 113. Braun Diss. 1873. Wagner Diss. 1883. Stier Diss. 1884. Lipsius Leipz. Stud. VI 319. Die erste verteidigt Weil Rev. Phil. VI 1 und Blass Att. Ber. III 1², 410, letzterer als Übungsrede des D. – B. In Privatprocessen. Ausg. Auswahl von Paley-Sandys 2 Bde. 1896. Übers. von Dareste 2 Bde. 1875. – 27. 28) κατὰ Ἀφόβου ἐπιπροπῆς α’ β’ Ol. 104, 1 = 363. – 29) πρὸς Ἄφοβον ψευδομαρτυριῶν Ol. 104,2 = 362. Verdächtigt von Westermann Quaest. Demosth. III 11. Schaefer III B 82. Schaffner Diss. 1876. Buermann Jahrb. f. Phil. CXV 585, verteidigt von Dareste Plaid. civ. I 44, 66. Blass III 1², 232. Vgl. Schömann Antiq. iur. publ. Graec. 274, 3. – 30. 31) πρὸς Ὀνήτορα ἐξοὐλης α’ β’ Ol. 104, 3 = 361, vgl. Schmeisser De re tutelari Athen, obs. ex D. or. adv. Aph. et Onet. haustae, Frib. 1829. – 32) [παραγραφὴ πρὸς Zηνόθεμιν] nach Ol. 111 = 336, vgl. Schaefer III B 292. Philippi Jahrb. f. Phil. XCV 577. Hug Pr. 1871. Thalheim Herm. XXIII 202. – 33) [πρὸς Ἀνατούριον παραγραφὴ] nach 343, vgl. Schaefer III B 297. Schulze Diss. 1878. Uhle Quaestiones II 1886. – 34) [πρὸς Φορμίωνα περὶ δανείου] Ol. 113, 2 = 327/6. Vgl. Baumstark Proleg. in or. Dem. adv. Phorm., Heidelb. 1826. Schaefer III B 305. Thalheim Abhdlg. f. M. Hertz 58. Uhle a. O. s. zu 56. – 35) [πρὸς τὴν Λακρίτου παραγραφήν]. Vor 338. Schon im Altertum von einigen angezweifelt; s. d. Argum. Schaefer III B 286, nach Uhle Quaest. I 1883 von demselben Verfasser wie 43 und 48. Die Urkunden sind echt, Kirchner Diss. 1883. Thalheim Herm. XXIII 333. – 36) ὑπὲρ Φορμίωνος παραγραφή Ol. 107, 3 = 350/49, vgl. Lortzing Diss. 1863, 14. Hüttner Diss. 1885. – 37) πρὸς Πανταίνετον παραγραφή, nach Ol. 108, 2 = 346. Schaefer III B 200. Hoeck Diss. 1878. – 38) πρὸς Ναυσίμαχον καὶ Ξενοπείθη παραγραφή), unbestimmt. Schaefer III B 207. – 39) πρὸς Βοιωτὸν περὶ τοῦ ὀνόματος Ol. 108, 1 = 348. Ehemals nach Dion. Hal. Din. c. 13 auch dem Deinarchos zugeschrieben. Schaefer III B 211. Thalheim Pr. 1889. Gilbert Gr. Staatsalt. I² Anh. – 40) [πρὸς Βοιωτὸν ὑπὲρ προικὸς μητρῴας] Ol. 108, 2 = 347, verworfen von Schaefer III B 221. Benseler Hiat. 139. 151, auch schon von Dionys. Din. 13 unter den Reden des Deinarchos aufgezählt und dort richtiger überschrieben πρὸς Μαντίθεον περὶ προικός. – 41) πρὸς Σπουδίαν ὑπὲρ προικός, unbest. Jugendarbeit nach Schaefer [187] III B 227. Blass III 1² 249. – 42) [πρὸς Φαίνιππον περὶ ἀντιδόσεως nach 330]. An der Echtheit dieser Rede zweifelten der Verfasser des Argum. p. 1037, sie wird verworfen von Schaefer Appar. V 63. A. Schaefer III B 280. Zur Sache vgl. die Schriften über die ἀντίδοσις (s. d.). – 43) [πρὸς Μακάρτατον περὶ Ἁγνίου κλήρου] um 341. Vgl. C. de Boor Über d. att. Intestat-Erbrecht, Proleg. z. d. Rede d. Dem. geg. Mak., Hamburg 1838. Schaefer III B 229, der sie demselben Verfasser wie 48 zuweist. Vgl. oben nr. 35. Rohrmann Diss. 1875. Über die Urkunden Wachholtz Diss. 1878. – 44) πρὸς Λεωχάρη περὶ τοῦ κλήρου] unbestimmt, verworfen von den Zürichern, Schaefer III B 247, vgl. Schwebsch Diss. 1878. Tvarusek Pr. 1897. – 45) 46) κατὰ Στεφάνου ψευδομαρτυριῶν α’ β’] um 349. Schaefer III B 178 sprach beide dem D. ab. Die Echtheit der ersten behauptete zuerst wieder Weil, dann Blass Att. Ber. III 1²,471 und Hüttner Pr. 1895. Über die Urkunden Kirchner Diss. 1883. Schucht Diss. 1892. Die zweite hat mit 47. 49. 50. 52. 53. 59 denselben Verfasser, Uhle Quaest. I 1883, nach Schaefer II B 192. Lortzing Diss. 1863. Sigg Jahrb. f. Phil. Suppl. VI 397, Apollodoros selbst, für den sie geschrieben ist. Dagegen Blass III 1², 542. Über die Urkunden der zweiten Staeker Diss. 1884. – 47) [περὶ Ἐὐέργου καὶ Μνησιβούλου ψευδομαρτυριῶν] Ol. 106 nach 354. Bezweifelt von Harpokration s. ἐκαλίστρουν, ᾐτημένην, von H. Wolf, verworfen von Schaefer III B 193. Blass III 1², 546, vgl. zu 46. – 48) [κατὰ Ὀλυμπιοδώρου βλάβης], nicht lange nach Ol. 109, 2 = 343. Schaefer III B 236, vgl. zu 35. Rueger Diss. 1888. Thalheim Pr. 1889. – 49) [πρὸς Τιμόθεον ὑπὲρ χρέως] Ol. 104, 3 = 362. Unecht bei Harpokrates s. κακοτεχνιῶν. Schaefer III B 137, vgl. zu 46. – 50) [πρὸς Πολυκλέα περὶ τοῦ ἐπιτριηραρχήματος] bald nach Ol. 104, 4 = 360. Schaefer III B 147, vgl. zu 46. Zink Pr. 1893. – 51) περὶ τοῦ στεφάνου τῆς τριηραρχίας bald nach Ol. 104, 4 = 360. Verdächtigt von Benseler De hiatu 134. 152. Schaefer III B 157. Kirchhoff Abh. Ak. Berl. 1865, 65, verteidigt von Blass III 1², 245. – 52) [πρὸς Κάλλιππον] Ol. 102,4 = 369/68. Schaefer III B 134, vgl. zu 46. – 53) [πρὸς Νικόστρατον περὶ ἀνδραπόδων ἀπογραφῆς Ἀρεθουσίου nach 368]. Nach Harpocration s. ἀπογραφή verworfen von Schaefer III B 143, vgl. zu 46. Lipsius Att. Proz. 1016. – 54) κατὰ Κόνωνος αἰκίας unbestimmter Zeit. Schaefer III B 247. Westermann-Rosenberg Bd. 3. Zink Pr. 1883. – 55) πρὸς Καλλικλέα περὶ χωρίου βλάβης]; unbestimmter Zeit. Schaefer III B 252. Angezweifelt von Sigg a. O. 401. Beneke Diss. 1892. – 56) [κατὰ Διονυσοδώρου βλάβης] um 322. Schaefer III B 307, nach Uhle Quaest. II von demselben Verfasser wie 34. Schwarze Diss. 1870. – 57) ἔφεσις πρὸς Εὐβουλίδην nach Ol. 108, 3 = 345. Die Echtheit ist bestritten von Benseler Hiat. 129. Schaefer III B 257, verteidigt von Blass III 1², 490, vgl. Westermann-Rosenberg Bd. 3. Wagner Diss. 1897. – 58) [κατὰ Θεοκρίνου ἔνδειξις]. Um Ol. 110, 1 = 339. Sie gehört der Zeit wegen wahrscheinlich auch nicht dem Deinarchos, wie Dionys. Din. 10, Libanios im Argument, Harpokrates s. ἀγραφίου und Θεοκρίτης [188] glauben, vielleicht dem Sprecher Epichares selbst. Nitsche Diss. 1873, 43. Zur Sache vgl. Schaefer III B 266. Rohdewald Pr. 1878. Thalheim Pr. 1889. Übrigens ist diese wie die folgende Rede eigentlich in einem öffentlichen Process gehalten. – 59) [κατὰ Νεαίρας]. Zwischen 343 und 340, vgl. Schaefer III B 179 und zu 46. Über die Urkunden Staeker Diss. 1884. Kirchner Rh. Mus. XL 377. Riehemann Diss. 1886.

III. Prunkreden. 60) [Ἐπιτάφιος]. Unecht schon bei Dion. Hal. de adm. vi dic. Dem. 23. 44. Liban. p. 6. Harp. s. Αἰγεῖδαι und Κεκροπίς. Von Neueren fast allgemein verworfen, Westermann Quaest. Dem. II 49. Blass III 1², 404. Lentz Pr. 1880/81. – 61) [Ἐρωτικός]; vgl. Dionys. a. O. 44. Liban. p. 6. Poll. III 144. Westermann Quaest. Dem. II 70. Aus der Schule des Isokrates, Blass III 1², 406.

IV. Verlorene Reden (vgl. Sauppe Or. Att. II 250. Blass III 1², 60). Διφίλῳ δημηγορικὸς αἰτοῦντι δωρεάς Dion. Din. 11. — κατὰ Μέδοντος Poll. VIII 53. Harpokr. s. δεκατεύειν. – πρὸς Πολύευκτον παραγραφή Bekker Anecd. gr. 90, 28. — ἀπολογία δώρων bei Dion. ep. ad Amm. I 12, der sie Dem. 57 für unecht erklärt. Athen. XIII 592 e. Paus. II 33, 3. — περὶ τοῦ μὴ ἐκδοῦναι Ἅρπαλον, unecht nach Dion. Dem. 57. — κατὰ Δημάδου Bekker Anecd. 335, 27. — πρὸς Κριτίαν περὶ τοῦ ἐνεπισκήμματος, verworfen von Dionysios bei Harpokrat. s. ἐνεπίσκημμα – ὑπὲρ ῥητόρων bei Suidas s. ἅμα, sehr verdächtig. — ὑπὲρ Σατύρου ἐπιτροπῆς πρὸς Χαρίδημον, nach Kallimachos Urteil dem Deinarchos gehörig, Phot. Bibl. p. 491 b, 29. Unter Demosthenes Namen existieren noch zwei Sammlungen, die eine von 56 Prooemien, die andere von sechs Briefen. Beide sind jedenfalls ziemlich alt, da die erste Harpokrates s. ἀρχή und ὀῤῥοδεῖν und Pollux VI 34, die letztere Harpokr. s. Καλαυρία, ἐγαριζόντες, φθόην kannte. Die Briefe werden von Schaefer Jahrb. f. Phil. CXV 161. Neupert Diss. 1885 sämtlich verworfen, während Blass die Echtheit des zweiten und dritten verteidigt Pr. 1874; Att. Ber. in 1², 439. Dagegen v. Wilamowitz Herm. XXXIII 495. Die Prooemien sind für unecht erklärt von Schaefer III B 129. Swoboda Wien 1886, geschützt von Blass III 1², 322. Uhle Pr. 1885. Reichenberger Pr. 1886. Bethe Dem. script. corp. Rostock 1897, 6.