RE:Aristeides 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Führender athenischer Staatsmann des 5. Jhs. v. Chr.
Band II,1 (1895) S. 880885
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Aristeides (Ἀριστείδης). 1) Des Lysimachos Sohn aus Athen (Herod. VIII 79. 95. Thuk. I 91, 3 u. a.), einer der führenden Staatsmänner aus dem Beginn des 5. Jhdts. v. Chr. A. stammte aus dem Gau Alopeke der Phyle Antiochis von einer, wie es scheint, nicht besonders begüterten, aber vornehmen, u. a. mit den eleusinischen Keryken verwandten (Plut. Arist. 25) Familie (Plut. Arist. 1, vgl. 24, 2. Corn. Nep. Arist. 3, 2. Athen. X 419 a. XII 511 c. Ael. var. hist. II 43. X 15. XI 9. C. B. vom Berg Aristides, I Diss. Göttingen 1871, 10ff.). Er war bald nach der Mitte des 6. Jhdts. geboren, da wir ihn bereits als jüngeren Genossen des Kleisthenes (Ende des 6. Jhdts.) politisch thätig finden (Plut. Arist. 2, 1, vgl. an seni respublica ger. sit 12; praec. ger. reip. 11). An der Schlacht von Marathon (490) nahm er als Stratege seiner Phyle teil. Was über A.s freiwillige Unterordnung unter Miltiades und seine Stellung im Centrum der Schlachtreihe neben Themistokles berichtet wird (Plut. Arist. 5, vgl. Herod. VI 109f.), scheint in das Gebiet der Sage zu gehören (vgl. u.); eher verdient Glauben, dass er, als die Hauptmacht der Athener zum Schutze der Stadt eilig zurückmarschierte, mit seinen Leuten zur Bewachung der persischen Gefangenen und der Beute zurückblieb (Plut. a. O.). Für das J. 489/8 = Ol. 72, 4 wurde er zum ersten Archon erwählt (ebd. 5, 7; vgl. Idomeneus von Lamps. ebd. 1, 8. Arist. Ἀθ. πολ. 22, 5. Marm. Par. 49). Diese Wahl bezeichnete zugleich einen Sieg der von A. vertretenen Partei und giebt vielleicht das erste Anzeichen des Kampfes mit seinem grossen Rivalen Themistokles. Der Gegensatz beider Männer ist Thatsache, wenn auch die aus dem Altertum überlieferten Nachrichten, die ihn erklären sollen (Plut. Arist. 2. 3. 7; Them. 3, 1. 2. Corn. Nep. Arist. 1, 3. Ael. var. hist. XIII 44 u. a.), anekdoten- und sagenhaft sind, und die Gegnerschaft von der rhetorisierenden Geschichtschreibung noch besonders zugespitzt worden ist. A. kann nach seiner späteren Politik (vgl. u.) nicht mehr als der bedingungslose Vertreter der Landpartei, der Bauernschaft, gelten, als den man ihn bisher anzusehen pflegte, aber doch muss er mindestens anfangs den genialen und kühnen Plänen des Themistokles für die Ausgestaltung Athens zu einer grossartigon See- und Handelsmacht Widerstand entgegengesetzt haben. Die Unterbrechungen in dieser bereits mit Themistokles Archontatsjahr (493/3 = Ol. 71, 4) beginnenden Politik lassen sich kaum anders erklären (s. Themistokles).

Der Widerstreit der beiden grossen Männer gefährdete nach und nach das Wohl des Staates. Man half mit dem durch Kleisthenes eingeführten Mittel, sich übermächtiger oder gefährlicher Bürger zu entledigen, dem Ostrakismos; A. unterlag und ging in die Verbannung (Herod. VIII 79. Aristot. Ἀθ. πολ. 22, 7. Plut. Arist. 7, vgl. 1, 2, 7; Them 5, 5. 11, 1. Corn. Nep. Arist. 1, 3–5. Herakl Pont. I 7, FHG II 709. Schol. Aristoph. Ritt. 855) Der Zeitpunkt dieses Ereignisses war früher unsicher, lässt sich aber jetzt mit grosser Wahrscheinlichkeit auf das Jahr 484/3 = Ol. 74, 1 [881] bestimmen (Aristot. Ἀθ. πολ. 22, 8, wo eine Änderung des τετάρτῳ in τρίτῳ durch Plut. Arist. 8, 1 keineswegs gefordert ist. Euseb. bei Hieron. z. Ol. 74, 1). Die abweichenden Angaben Plutarchs a. O., A. sei im dritten Jahre, und die des Cornelius Nepos Arist. 1, 5, er sei ungefähr im sechsten Jahre nach seiner Verbannung, bei Xerxes Anmarsch, zurückgerufen, demnach 482 oder 485 verbannt worden, gehen wohl auf die gleiche Überlieferung zurück und beruhen auf Rechenfehlern oder Schreibfehlern.

Die nächste Veranlassung dazu und für den Ausfall des Ostrakismos ist natürlich nicht in dem Neid des Themistokles und der Mehrzahl der Bürger auf die Unbestechlichkeit und den Einfluss des A. zu suchen (u. a. Plut. Corn. Nep. a. O.), sondern vermutlich in dem Verhältnis Athens zu seiner alten Feindin, dem damals seemächtigen Aigina (s. Bd. I S. 967), gegen das die von Themistokles vertretene und von der Mehrheit des Volkes gebilligte Seepolitik gerichtet war. Nicht ohne Grund scheint A. gerade Aigina als Verbannungsort gewählt zu haben; er hielt sich bestimmt dort auf, als sich im Spätsommer des J. 480 die Schlacht von Salamis vorbereitete (Herod. VIII 79. Plut. Arist. 8, 2. Dem. XXVI 6), und gegen A.s Wahl in erster Linie, wenn nicht allein, war wohl die Clausel des angeblich von Themistokles selbst beantragten Volksbeschlusses gerichtet, durch den bei dem Einbruch der Perser die Athener alle ihre Verbannten zurückriefen: künftighin solle den Ostrakisierten bei Strafe vollständiger Atimie der Aufenthalt nur ausserhalb des geraistischen (Süden Euboias) und skyllaischen (Argolis) Vorgebirges gestattet sein (Aristot. Ἀθ. πολ.. 22, 8; vgl. Philoch. im Lexic. Cantab. 675. Plut. Arist. 8, 1; Them. 11, 1. Andok. I 107. 77f. Corn. Nep. Arist. 1, 5). In die Amnestie war demnach auch A. eingeschlossen (Herod. VIII 79 ἐξωστρακισμένοις δὲ ὑπὸ τοῦ δήμου widerspricht dem nicht: Cornelius Nepos Angabe Arist. 2, 1, die Schlacht von Salamis sei vor seiner Rückberufung geschlagen, beruht auf einem Irrtum oder einem Missverständnis), er scheint aber nicht sofort davon Gebrauch gemacht zu haben. Erst als die Not für die Griechen aufs höchste gestiegen war, erschien er bei der athenischen Flotte; er soll seinem einstigen Gegner Themistokles selbst die Nachricht von der Umzingelung durch die Perser gebracht und dabei die Hand zur Versöhnung geboten haben, auch weiterhin für Themistokles Kriegsplan eingetreten sein (Herod. VIII 79–81. Plut. Arist. 8; Them. 12, 6f.; vgl. Polyaen. I 31). Ob A. dann sofort eine Befehlshaberstelle bei den Besatzungstruppen von Salamis erhalten oder diese nur mit sich fortgerissen hat, ist nicht mehr festzustellen, jedenfalls wurde während des Seekampfes unter seiner Führung die kleine Insel Psyttaleia am Osteingang des salaminischen Golfes erobert und die persische Besatzung bis auf wenige vornehme Gefangene niedergemacht (Herod. VIII 95. Aeschyl. Pers. 445–462. Plut. Arist. 9, 1, vgl. Corn. Nep. Arist. 2, 1). Diese That hat wohl nicht zum wenigsten dazu beigetragen, A. wieder Sympathien zu erwerben. Rasch steigt er abermals zum führenden Mann neben Themistokles auf (Aristot. Ἀθ. πολ. 23, 3); er widerrät angeblich den von Themistokles beabsichtigten Abbruch der Brücken, die Xerxes über den Hellespont geschlagen [882] hatte (Plut. Arist. 9, 3; Them. 16, vgl. Herod. VIII 108ff.); er spielt in den Verhandlungen des Mardonios und später der Lakedaimonier mit den Athenern eine Rolle (Plut. Arist. 10, vgl. Herod. VIII 140ff. IX 10f.); er bekleidet für das Jahr 479/8 das Strategenamt und befehligt bei Plataiai im Spätsommer 479 als Oberfeldherr die gesamte athenische Macht (Herod. IX 28. vgl. 17–79. Diod. XI 29, 4. Plut. Arist. 11–19. Corn. Nep. Arist. 2, 1). Nach der Schlacht trägt A. durch seine Nachgiebigkeit wesentlich zum Ausgleich der um den Preis der Tapferkeit streitenden Griechen bei; er soll auch den Antrag für die jährliche panhellenische Fest- und Totenfeier des Sieges von Plataiai gestellt haben (Plut. Arist. 20, 1–3. 21, 1). Inwieweit freilich diese einzelnen Züge und Anekdoten auf Wahrheit beruhen, inwieweit sie der A.-Legende ihre Entstehung verdanken, lässt sich, da die Controle fehlt, mit Sicherheit nicht bestimmen.

Im Winter 479/8 war A. mit Themistokles und Habronichos Gesandter in Sparta und unterstützte Themistokles bei dessen geschicktem diplomatischen Spiel, die Spartaner hinzuhalten, bis Athen neu befestigt war (Thuk. I 91, 3, vgl. 89–92. Aristot. Ἀθ. πολ. 23, 3. Plut. praec. ger. reip. 14; apophth. reg. et imp. Arist. 3; s. Themistokles). Dann führte er das athenische Flottencontingent in der Fortsetzung des Kampfes gegen Persien, da der lakedaimonische Reichsverweser Pausanias (s. d.) als Führer der panhellenischen Bundesmacht im Frühjahr 478 Kypros angriff, im Sommer Byzantion eroberte. A.s massvoller und geschickter Haltung war es wohl mit zu danken, dass sich die zum panhellenischen Bunde gehörigen Ionier, durch die Willkürherrschaft des Pausanias gereizt, lossagten und geschlossen dem damals in seinen Anfängen bereits bestehenden athenischen Sonderbund beitraten (Thuk. I 94f. 96, vgl. 130, 2. Aristot. a. O. 23, 4. Diod. XI 44. 46, 4. 5. 47, 1. 2. Plut. Arist. 23, 1–4; Kim. 6, 1–3. Corn. Nep. Paus. 2, 1. 2. Iust. II 15, 13–15). Ihm wurde auch die Organisation des Sonderbundes im Frühjahr 477 übertragen (Aristot. a. O. 23, 5. Thuk. V 18, 5. [Andok.] IV 14. Dem. XXIII 209. Aesch. III 258 m. Schol. Din. I 37. Plut. Arist. 24. 25, 1; apophth. reg. et imp. Arist. 4. Ael. v. h. XI 9. Schol. Aristoph. Lys. 653). Wenig später sehen wir ihn wieder in Athen; er widerrät angeblich um das J. 477/6 den kühnen und abenteuerlichen Plan des Themistokles, die in Pagasai versammelte Flotte des panhellenischen Bundes zu verbrennen (Plut. Arist. 22, 2; Them. 20, 1. 2, vgl. Diod. XI 42. 43. Cic. de off. III 49. Val. Max. VI 5 ext. 2). Sonst scheint er die Athener mit dazu veranlasst zu haben, ihre Herrenstellung im Bunde auszugestalten und auszunützen (Aristot. Ἀθ. πολ. 25, 1. 2, vgl. u.). Was an der Nachricht ist, dass A. nach der Schlacht von Plataiai das Gesetz durchgebracht habe, die Archonten aus allen Athenern zu wählen (Plut. Arist. 22, 1), lässt sich nicht feststellen; möglicherweise ist die im J. 457/6 beschlossene Reform, die Candidaten für die Archontatslosung auch aus der Klasse der Zeugiten zu nehmen (Arist. Ἀθ. πολ. 26, 2), später A. zugeschrieben worden, oder man hat die Rückkehr von der Archontenwahl zur Archontenlosung aus dem J. 487/6 (Aristot. Ἀθ. πολ. 22, 5) aus irgendwelchem Anlass mit A. in [883] Verbindung gebracht; jedenfalls ist Plutarchs Angabe in dieser Form unrichtig.

In einem ausgesprochenen politischen Gegensatz zu Themistokles scheint A. nach seiner Rückberufung nicht mehr gestanden zu haben; die Gründung und Organisation des athenischen Seereiches ist nur die Verwirklichung themistokleischer Gedanken. Eine fortdauernde Gegnerschaft in Einzelfragen und ein wohlwollendes Interesse für den jungen Kimon lässt sich damit sehr wohl vereinigen (vgl. Plut. Kim. 5, 6. 11, 7; an seni resp. ger. sit 23). A. tritt nach 477 politisch überhaupt etwas zurück; der Ostrakismos vom Ende der 70er Jahre des 5. Jhdts. entscheidet zwischen Themistokles und Kimon, nicht zwischen Themistokles und A. (Busolt Gr. Gesch. II 369f.). Nach Themistokles Verbannung hat vielleicht auch A. den Hass der Parteien erfahren und einen Process wegen Bestechlichkeit bestehen müssen (Krateros bei Plut. Arist. 26, 1. 2). Um 467 ist er vermutlich gestorben. Todesjahr und nähere Umstände des Todes sind nicht sicher zu bestimmen. Dass A. bei der Aufführung von Aischylos Sieben gegen Theben im Frühjahr 467 noch gelebt hat, ist aus der Anekdote, dass bei den Versen 575ff. die Zuschauer alle auf ihn geblickt hätten (Plut. Arist. 3, 4; apophth. reg. et imp. Arist. 5), nicht zu entnehmen; es handelt sich eben hier um eine höchst zweifelhafte Anekdote. Zwingend ist auch nicht Cornelius Nepos Angabe Arist. 3, 3, A. sei im vierten Jahre nach Themistokles Ostrakisierung – nur diese kann mit dem Athenis erat expulsus gemeint sein – gestorben, da das Ereignis zeitlich nicht genau feststeht und nur mit grosser Wahrscheinlichkeit in das J. 471 verlegt wird (Busolt Gr. Gesch. II 369, 7, vgl. u. Themistokles). Sicheres lässt sich endlich auch nicht aus Plutarchs Bemerkung (Per. 7, 2, vgl. 16, 2) gewinnen, dass A. bei Perikles Eintritt in das politische Leben bereits gestorben gewesen sei, und Perikles 40 Jahre (469–429) lang die erste Rolle gespielt habe, da hier eine runde Rechnung vorliegt. Immerhin kommen die verschiedenen Angaben alle etwa auf das J. 467 überein; weiter herab dürfen wir schwerlich gehen. A. starb wahrscheinlich auf einer amtlichen Fahrt in die eben von Kimon erschlossenen Pontosländer (Plut. Arist. 26, 1; vgl. U. Koehler Urkunden u. Unters. z. Gesch. d. del.-att. Bundes, Abh. Akad. Berlin 1869, 113ff.). Die andern Nachrichten, dass er in Athen gestorben sei (Plut. a. O.), oder dass sein Tod mit seinem Process zusammenzubringen sei (Krateros bei Plut. ebd. 2), er habe die Strafe von 50 Minen nicht zahlen können und sei deshalb freiwillig nach Ionien in die Verbannung gegangen, sind wenig glaublich; den Process selbst braucht man aber damit nicht notwendig aufzugeben. Die Leiche wurde nach Athen zurückgebracht und auf Staatskosten bestattet (Dem. XXIII 209, vgl. Ael. v. h. XI 9). Sein Grabmal zeigte man später in Phaleron (Plut. Arist. 27, 1). Eine bildliche Darstellung des A. ist uns nicht erhalten.

In der Überlieferung erscheint A. mit dem Beinamen ,der Gerechte‘ (ὁ δίκαιος), und daran anschliessend wird seine Unbestechlichkeit, Genügsamkeit und Armut gerühmt. Schon Herodot, der wenig jüngere Zeitgenosse, preist A.s Ehrenfestigkeit [884] und Gerechtigkeit (VIII 79. 95), ebenso feiert ihn im Gegensatz zu Themistokles der zeitgenössische Dichter Timokreon von Rhodos (Plut. Them. 21, 2. 3). Dann hat ihn Platon wiederholt lobend erwähnt (Menon 94 a; Gorg. 526 a. b). Im 4. Jhdt. ist der Beiname schon ganz feststehend und bekannt (Andok. IV 12. Aesch. II 23. III 181; vgl. Arist. Rhet. II 1398 a. Diod. XI 47, 2. XXVII 1). Sonst wird er neben Miltiades, Themistokles, Perikles als grosser Mann des 5. Jhdts. gefeiert (Aristoph. Ritt. 1325ff. m. Schol. Eupol. Demoi frg. 91. 92 K., vgl. Schol. Aristid. III 672 Dindf. Isokr. VIII 75. Dem. III 21. 26. XIII 29. Din. I 37. Aesch. I 25). Die Legende, die sich um die Perserkriege und die Anfänge des ersten attischen Seebundes geschlungen hat, hat A. mitumfasst und rankt stetig weiter. Die letzten Ausläufer finden sich u. a. in Cornelius Nepos und Plutarchs Biographien des A., bei Athenaeus, Aelian, Diogenes Laertius. Es ist schwer, durch dieses Gerank hindurch zum wirklichen, historischen A. vorzudringen; vielfach werden wir für den Augenblick wenigstens auf die Ergründung der vollen Wahrheit verzichten müssen. A. sind später Dinge zugewiesen worden, wie der Antrag auf Archontenwahl aus allen Athenern (vgl. o.) oder der Widerspruch gegen die Verlegung des attischen Bundesschatzes von Delos nach Athen (Theophrast bei Plut. Arist. 25, 2), die sicher nach seinem Tode erfolgt sind. Andererseits hat sich wohl auch die Opposition geregt und ihn für Dinge verantwortlich gemacht, die ihm gar nicht unmittelbar zur Last fallen (vgl. Aristot. Ἀθ. πολ. 24, 3. 41, 2. v. Wilamowitz Aristot. und Ath. I 159ff., vgl. o.). Der Idealmensch, zu dem man ihn heute zu stempeln pflegt, ist er gewiss nicht gewesen, sondern ein Mensch von Fleisch und Blut, ein Mensch seiner Zeit. Persönliche Ehrenhaftigkeit und Rechtlichkeit, Vaterlandsliebe und Pflichttreue, militärische und diplomatische Tugenden wird man bei ihm anerkennen, aber dabei eine gewisse altväterische Langsamkeit und Beschränktheit (vgl. Aristoph. Ritt. 1325), den Mangel eines grossen und weiten Blickes, den sein Nebenbuhler Themistokles in hervorragendem Masse besass, zugeben müssen; erst spät hat A. Themistokles Gedanken begriffen. Auch seine vielgerühmte Geduld scheint in der Verbannung nicht so ohne Tadel gewesen zu sein; die Wahl seines Aufenthaltortes, Aigina, bei Athens erbittertster Feindin, wie der wahrscheinlich gegen ihn gerichtete Beschluss vom J. 481 (vgl. o.), geben dafür deutliche Beweise. Immerhin hat A. seiner Vaterstadt treu und ehrlich gedient, und diese Dienste sind durch das ehrende Andenken, durch die Fürsorge des Staates für seine Nachkommen, einen Sohn Lysimachos (s. d.) und mehrere Töchter voll anerkannt worden (Plut. Arist. 2. Dem. XXI 115; epist. III 19. Aesch. III 258. Frontin. strat. IV 3, 5). Die frühere, aber meist veraltete und wertlose Litteratur über A. s. bei Hermann-Thumser Gr. Staatsaltert. 410 (§ 72). Dazu Rob. Winkler De Cornelio Nepote, qui putatur, eiusque vita Aristidis, Progr. Breslau 1868. Alb. Haebler Quaestiones Plutarcheae duae. De Plutarchi fontibus Themistoclis et Aristidis etc., Diss. Lpzg. 1873. Jul. Meyer Über die Quellen in Plutarchs Lebensbeschreibungen des Themistokles und Aristides für die Zeit der Perserkriege, Progr. [885] Allenstein 1882. W. Fulst Über die Quellen Plutarchs für das Leben des Aristides, Progr. Duderstadt 1886.