ADB:Pitiscus, Bartholomaeus

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Artikel „Pitiscus, Bartholomaeus“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 204–205, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pitiscus,_Bartholomaeus&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 18:52 Uhr UTC)
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Pitiscus: Bartholomäus P. oder Petiscus, wol zu unterscheiden von Simon Petiscus, einem Mediciner und Professor der Mathematik in Heidelberg, war am 24. August 1561 in Grünberg in Schlesien von armen Eltern geboren; er studirte reformirte Theologie in Zerbst und in Heidelberg; an dem letzteren Ort wurde er Hofdiakonus und dann kurpfälzischer Hofprediger, in welcher Eigenschaft er am 3. Juli 1613 gestorben ist. Von seinem Leben ist wenig bekannt, das Wenige aber spricht zu seinen Gunsten. Gleichzeitig regierte der achtungswerthe Friedrich IV. von der Pfalz, der Erbauer von Mannheim: Diesen hatte seine Mutter, eine geborene Prinzessin von Hessen-Darmstadt, lutherisch unterrichten lassen, auch sein Vater Ludwig VI. war eifriger Lutheraner; Johann Casimir aber als Vormund übergab ihn der Leitung einiger reformirt gesinnten Lehrer, zu welchen[WS 1] auch P. gehörte. Folge war, daß Friedrich für die reformirte Glaubensrichtung gewonnen wurde, zu der er sich nachher öffentlich bekannte, und in welcher er auch seine eigenen Kinder erziehen ließ. Von seinen Glaubensgenossen ist er stets geliebt und geehrt worden, die Lutheraner seines Landes haben ihn als einen Abtrünnigen ungünstig beurtheilt, doch wollte er nicht ihr Verfolger sein. Mit diesem Kurfürsten scheint P. im Verhältniß des vollsten Vertrauens gestanden zu haben, er wurde zur Theilnahme an wichtigen kirchlichen Berathungen beauftragt und hatte zugleich Beziehung zur Universität. Zu der etwas verspäteten Gedächtnißfeier der Universität hielt Professor Sohn am 30. November 1587 eine wichtig gewordene Festrede, welche P. ins Deutsche übersetzt hat. In dem Decret vom 27. Juli 1608 wurde der Kirchenrath vom Kurfürsten beauftragt, unter Zuziehung des P. über die Frage: quomodo haeretici sint tractandi et puniendi, gutachtlich zu verhandeln; das Votum wurde eingereicht und lautete weitherzig, enthielt sogar Gründe für eine friedfertige Duldung der Andersgläubigen. Friedrich IV. starb 1610 und P. hielt ihm am 17. October die Grabrede, welche zu Amberg gedruckt wurde und von Moser der Hauptsache nach in das „patriotische Archiv“ aufgenommen worden ist; sie ist der Erinnerung werth. Vor Zeiten, sagt der Prediger, habe Gott dem König Hiskia befohlen, sein Haus zu bestellen, bevor er stürbe (Jes. 38, 1); und diesem Gebot habe auch der Kurfürst ernstlich nachgelebt. Als ein christlicher Hausvater habe er sich daher vor allem um den wahren Gottesdienst seiner Untergebenen angelegentlich „bekümmert“ und für dessen Aufrechterhaltung auf jede Weise gesorgt. Die Treue, welche er seit seinem 14. Lebensjahr unter zahlreichen Versuchungen zum Abfall an den Tag gelegt, beweise nicht allein die Aufrichtigkeit seines Herzens, sondern lasse auch schließen auf die Klarheit und Zuverlässigkeit seiner Erkenntniß des Wortes Gottes; der Fortbestand und die Verbreitung der lange unterdrückten reformirten Lehre sei sein Verdienst. Aber damit nicht genug, auch die persönlichen „Mängel“ des Verstorbenen dürfen nicht verschwiegen werden; einzuräumen sei seine Neigung zum Zorn, und ebenso daß er sich „bisweilen ziemlich weit in die Welt verlaufen“; aber er habe auch diese Fehler selbst erkannt und bereut, und wenn er von Seiten des Redners eine Rüge zu erwarten gehabt, sei er niemals ausgewichen, noch habe er die „Audienz“ verweigert. Und in dieser Gesinnung sei er sich gleich geblieben bis ans Ende. Für die damalige Zeit zeigt die ganze [205] Predigt einen ungewöhnlichen Grad von Freimuth. P. sagt jedoch in diesem Zusammenhang geradezu, das „Gewissen der Fürsten sei die Regel“, nach welcher die Unterthanen sich zu richten hätten. Moser nennt diesen Satz einen „rohen“, was er auch ist, wenn er als allgemein gültiges Gesetz verstanden wird; vielleicht hat sich P. vorzugsweise mit Bezug auf seinen Fürsten als den rechten Führer in Glaubenssachen so ausgedrückt, denn er erklärt sich auch gegen den Despotismus Anderer. Zwei andere Predigten von den Arbeitern im Weinberg, Heidelberg 1612, sind mir nicht zugänglich geworden. – Als Theologe edirte er lateinische Predigten und einiges Polemische gegen die württemberger Theologie: „Meletemata sive ideas concionum in Psalmos, Synopsin theologiae methodicae“. Sein Tod muß stark empfunden worden sein; noch 1614 schreibt der Heidelberger Professor Tossanus[WS 2], die Stelle des Hofpredigers sei noch nicht wieder besetzt, auch kenne man noch Keinen, welcher Bürgschaft leiste, die dazu nöthigen Eigenschaften zu besitzen. Unabhängig von dieser Amtsthätigkeit des Pitiscus sind dessen nicht geringe mathematischen Verdienste. Neigung zu diesem Studium hatte er schon in die Pfalz gebracht. Von kundiger Hand wird mir über seine Leistungen Folgendes mitgetheilt. Er gab 1595 in Heidelberg eine „Trigonometria“ heraus, vermuthlich die erste Schrift, die diesen Namen führt, welcher wol von ihm erfunden ist. Schon 1612 ist die dritte, sehr vervollständigte Auflage erschienen. In den ihr beigegebenen Tabellen trigonometrischer Functionen trennt ein Punkt (.) die Decimalstellen ab, der also nicht von Neper herrührt, welcher ihn erst einige Jahre später benutzte. Im J. 1613 erschien des Pitiscus großes Tabellenwerk „Thesaurus mathematicus“ auf Grundlage des ihm handschriftlich zu Gebote stehenden Canon des Rhäticus verfaßt und dem Kurfürsten Friedrich IV. zugeeignet. Die Heidelberger Bibliothek besitzt merkwürdigerweise kein Exemplar dieses Werkes, vermuthlich ging es unter Tilly verloren und kam nicht wieder. – Anderwärts lese ich, daß diese Schriften von Tycho de Brahe sehr geschätzt worden sind.

Vergl. Hautz, Geschichte der Universität Heidelberg, II, S. 117. 129. 130. – Winkelmann, Urkundenbuch der Universität Heidelberg, I, S. 373, Bericht des Paulus Tossanus vom Mai 1614: Pitisco nemo adhuc successit nec certum est, quis sit successurus. – Copiam eximiorum ministrorum non habemus, nec quivis isti loco aptus nec qui eundem suscipere paratus aut cupidus, II, p. 176. – Moritz Ritter, Briefe und Acten zur Geschichte des 30jährigen Krieges, II, S. 27 vom Juli 1608. – Mosers patriotisches Archiv, VII, S. 165 ff.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: welchem
  2. Vorlage: Fossanus