INHALT.
Verf. weist die Unhaltbarkeit der bisherigen Einteilung der Geschichte Weissrutheniens in Perioden nach, wie sie von russischen und polnischen Historikern, sowie von dem weissruthenischen Historiker Prof. Ihnatouski angenommen wurde. Diese Historiker teilten die Geschichte Weissrutheniens in folgende Perioden ein: 1) die Polozker Zeit, 2) die litauische Zeit — von der Mitte des XIII Jahrh. bis zur Mitte des XVI Jahrh., d. h. bis zum Abschluss der Lubliner Union mit Polen, 3) die polnische Zeit — von der Lubliner Union bis zum Untergang Polens Ende des XVIII Jahrh., 4) die russische Periode - von dem Anschluss Weissrutheniens zum Russischen Reich bis zu unseren Tagen. Verf. ist der Ansicht, dass die Ereignisse, die die Grundlage dieser Einteilung bilden, keinen Umbruch in der Entwicklung Weissrutheniens bedeutet haben. In Wirklichkeit stand die Entwicklung Weissrutheniens in Abhängigkeit von einer Reihe von Ursachen im Zusammenhang mit dem Bestehen und späteren Untergang der weissruthenischen Eigenstaatlichkeit. Im Zusammenhang damit schlägt M. Schkjalonak folgende Einteilung der Geschichte Weissrutheniens in Perioden ein: I. Die Zeit der weissruthenischen Eigenstaatlichkeit in Gestalt mehrerer unabhängiger weissruthenischer Fürstentümer vom IX bis Mitte des XIII Jahrh. Es geht nicht an diese Periode als Polozker Zeit schlechthin zu bezeichnen, da die weissruthenische Kultur, insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung Weissrutheniens in jener Zeit in Polozk, wie in Smolensk, im Fürstentum Turowo-Pinsk, die Polozk nicht untertan waren, die gleiche Stufe erreicht hatte. Trotz der staatlichen Zersplitterung der weissruthenischen Länder bestand schon damals die Gemeinsamkeit der Nation, der Sprache, der Kultur, der Religion, der Handelsinteressen und Verbindungen. II. Die Zeit der einheitlichen weissruthenischen Eigenstaatlichkeit. Von der Mitte des XIII Jahrh. bis zu Ende des XVII Jahrh. unter der Bezeichnung des Grossfürstentums Litauen. Mitte des XIII Jahrh. setzte die Vereinigung der weissruthenischen Länder unter Mindowg ein. Den Grundkern des Staates Mindowgs bildeten weissruthenische Länder — Nawahradak, Slonim, Wolkowysk und Horadzjen — mit der Hauptstadt in Nawahradak. Von hier aus trat Mindowg mit seiner weissruthenischen Heermacht den Eroberungsfeldzug an, der ihn in den Besitz der ethnographisch litauischen Länder Aukschtota und Zomoitj setzte, die er dem weissruthenischen Kernland anschloss. Später in vollzogen alle weissruthenischen Fürstetümer — mit Polozk, Pinsk, Minsk und Witebsk freiwillig ihren Anschluss. Als letztes Fürstentum trat Smolensk |