Запісы Беларускага Навуковага Таварыства (1938)
Запісы Беларускага Навуковага Таварыства. Сшыток 1 Часопіс 1938 год |
ЗАПІСЫ
БЕЛАРУСКАГА НАВУКОВАГА ТАВАРЫСТВА
Выданьне непэрыядычнае.
СШЫТОК 1.
Вільня — 1938 г. |
INHALT.
Verf. weist die Unhaltbarkeit der bisherigen Einteilung der Geschichte Weissrutheniens in Perioden nach, wie sie von russischen und polnischen Historikern, sowie von dem weissruthenischen Historiker Prof. Ihnatouski angenommen wurde. Diese Historiker teilten die Geschichte Weissrutheniens in folgende Perioden ein: 1) die Polozker Zeit, 2) die litauische Zeit — von der Mitte des XIII Jahrh. bis zur Mitte des XVI Jahrh., d. h. bis zum Abschluss der Lubliner Union mit Polen, 3) die polnische Zeit — von der Lubliner Union bis zum Untergang Polens Ende des XVIII Jahrh., 4) die russische Periode - von dem Anschluss Weissrutheniens zum Russischen Reich bis zu unseren Tagen. Verf. ist der Ansicht, dass die Ereignisse, die Grundlage dieser Einteilung bilden, keinen Umbruch in der Entwicklung Weissrutheniens bedeutet haben. In Wirklichkeit stand die Entwicklung Weissrutheniens in Abhängigkeit von einer Reihe von Ursachen im Zusammenhang mit dem Bestehen und späteren Untergang der weissruthenischen Eigenstaatlichkeit. Im Zusammenhang damit schlägt M. Schkjalonak folgende Einteilung der Geschichte Weissrutheniens in Perioden ein: I. Die Zeit der weissruthenischen Eigenstaatlichkeit in Gestalt mehrerer unabhängiger weissruthenischer Fürstentümer vom IX bis Mitte des XIII Jahrh. Es geht nicht an diese Periode als Polozker Zeit schlechthin zu bezeichnen, da die weissruthenische Kultur, insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung Weissrutheniens in jener Zeit in Polozk, wie in Smolensk, im Fürstentum Turowo-Pinsk, die Polozk nicht untertan waren, die gleiche Stufe erreicht hatte. Trotz der staatlichen Zersplitterung der weissruthenischen Länder bestand schon damals die Gemeinsamkeit der Nation, der Sprache, der Kultur, der Religion, der Handelsinteressen und Verbindungen. II. Die Zeit der einheitlichen weissruthenischen Eigenstaatlichkeit. Von der Mitte des XIII Jahrh. bis zu Ende des XVII Jahrh. unter der Bezeichnung des Grossfürstentums Litauen. Mitte des XIII Jahrh. setzte die Vereinigung der weissruthenischen Länder unter Mindowg ein. Den Grundkern des Staates Mindowgs bildeten weissruthenische Länder — Nawahradak, Slonim, Wolkowysk und Horadzjen — mit der Hauptstadt in Nawahradak. Von hier aus trat Mindowg mit seiner weissruthenischen Heermacht den Eroberungsfeldzug an, der ihn in den Besitz der ethnographisch litauischen Länder Aukschtota und Zomoitj setzte, die er dem weissruthenischen Kernland anschloss. Später in vollzogen alle weissruthenischen Fürstetümer — mit Polozk, Pinsk, Minsk und Witebsk freiwillig ihren Anschluss. Als letztes Fürstentum trat Smolensk bei, dies schon zur Zeit der Herrschaft Witowts. Der vereinigte weissruthenische Staat, in dem die Litauer eine verschwindend kleine Minorität bildeten, erhielt die Bezeichnung Grossfürstentum Litauen. Diese Bezeichnung bewog russische und polnische Historiker die Periode des Lebens des weissruthenischen Volkes im vereinigten weissruthenischen Staat als «litauische Zeit» zu bezeichnen. In Wirklichkeit aber spielten die Litauer in diesem Staat nie eine irgendwie bedeutende Rolle, es war ein weissruthenischer Staat. im Grossfürstentum Litauen herrschte die weissruthenische Sprache, die weissruthenische Kultur, auch die Grundlagen der staatlichen Organisation und die Rechtsnormen waren keineswegs litauisch, sondern weissruthenisch. Nach der Lubliner Union bewahrte das Grossfürstentum seine Selbständigkeit bis zum Ende des XVII Jahrh. III. Die staatliche Selbständigkeit des Grossfürstentums Litauen geht erst Ende des XVII Jahrh. unter, seit jener Zeit beginnt die dritte Periode — die Periode der staatlichen Abhängigkeit — erst von Polen, späterhin — nach Polens Untergang — von Russland. Die bisher angenommene Einteilung dieser Periode in «polnische» und «russische» Zeit, deren Abgrenzung die Teilung Polens bildet, ist unhaltbar, da der Anschluss Weissrutheniens an Russland Ende des XVIII Jahrh. bis zum polnischen Aufstand von 1863 keine grudsätzlichen Aenderungen der Lebensbedingungen der Weissruthenen mit sich brachte.
7. Jan Stankiewitsch. Die Sprache des diplomatischen Schreibens des Rigaer Rates 1271—1280. — Verfasser nimmt eine umfassende Systematische Untersuchung der Sprache des Schreibens vor, das B. Breschgo vom historischen Standpunkt aus untersucht hat. Es werden untersucht: die Phonetik, die Morphologie und das Vokabular. Der Verfasser stallt mit aller Autorität folgende Hauptbesonderheiten des Schreibens fest: 1) die Verdoppelung der Konsonanten in der Gruppe Konsonant + ьј + Vokal; 2) «akanje» — der Uebergang nicht akzentuierter Konsonanten in а. Ferner gibt die Sprache des Schreibens Anlass zur Feststellung, das Fremdwörter in die weissruthenische Sprache unmittelbar aus Westeuropa (und nicht über Polen) — Eingang gefunden haben. Alschliessend gelangt der Verfasser zur folgenden allgemeinen Charakteristik der Sprache des Schreibens: «Aus den Besonderheiten der Sprache des Schreibens ist klar ersichtlich, dass das Schreiben in nord-oestlicher (kriwitscher, dissimilierter) Mundart der weissruthenischen Sprache Verfasst ist. Ferner ist klar, dass derjenige, der das Schreiben geschrieben hat, es bewusst in weissruthenischer Sprache schrieb und keineswegs bestrebt war seine Sprache durch dem kirchen-slavischen entnommene Ausdrücke auszuschmücken».
ЗЬМЕСТ 1-га СШЫТКУ: стр.
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Выданьне Беларускага Навуковага Т-ва ў Вільні.
Druk. M. Bogatkiewicza i B. Trucko. Wilno, ul. Mickiewicza 22-a.
- ↑ Дадзены твор напісаны Баляславам Брэжгам (1887—1957). Ён ахоўваецца аўтарскім правам да 2028 году і, на жаль, ня можа быць зьмешчаны тутака. (Вікікрыніцы
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- ↑ Дадзены твор напісаны Янкам Станкевічам (1891—1976). Ён ахоўваецца аўтарскім правам да 2047 году і, на жаль, ня можа быць зьмешчаны тутака. (Вікікрыніцы
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- ↑ Дадзены твор напісаны Вінцэнтам Жук-Грышкевічам (1903—1989). Ён ахоўваецца аўтарскім правам да 2060 году і, на жаль, ня можа быць зьмешчаны тутака. (Вікікрыніцы
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